Im entschiedenen Fall stießen zwei Fahrzeuge auf dem Parkplatz eines Baumarktes in einem Kreuzungsbereich zusammen. An dieser Stelle war die Sicht durch einen parkenden Sattelzug erheblich eingeschränkt. Einer der beiden Unfallbeteiligten forderte vom Unfallgegner, ihm zu 100 Prozent den ihm entstandenen Schaden zu ersetzen. Er begründete dies damit, dass dieser von links gekommen sei und ihm daher hätte Vorfahrt gewähren müssen. Das Gericht gab jedoch seiner Klage nur teilweise statt und verurteilte den Unfallgegner, 70 Prozent des Schadens zu tragen.
Laut dem Urteil seien beide zu schnell auf dem Parkplatz unterwegs gewesen, wobei der Unfallgegner noch deutlich schneller fuhr als der Kläger. Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelte nur auf öffentlichen Straßen. Eine vergleichbare Situation bestehe auf Parkplätzen in aller Regel nicht. Auf diesen müsse man langsam fahren und sich an Kreuzungsbereichen rücksichtsvoll verständigen, wer zuerst weiterfährt.
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.
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