Das BAG entschied am 16. Februar 2023, dass sich Arbeitgeber*innen zur Widerlegung einer vermuteten Entgeltdiskriminierung nicht auf das Verhandlungsgeschick des männlichen Kollegen berufen können. Die Entscheidung wurde für die Klägerin durch die Rechtsanwältin Susette Jörk vom Anwältinnenbüro Leipzig mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstritten. Da die Entscheidungsgründe noch ausstehen, kann nur auf Grundlage der mündlichen Verhandlung und der Pressemitteilung des Gerichts eine vorläufige Bewertung des Urteils und seiner Folgen vorgenommen werden.
„Endlich können Frauen das Streben nach gleicher Bezahlung auch in der Praxis umsetzen, ohne dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, eben nicht genug gefordert zu haben.“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb zum BAG-Urteil.
Das FAQ erklärt unter anderem, wie sich der Anspruch auf gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründet, wann die Vermutung einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gilt und was Arbeitnehmerinnen tun können, um ihren Anspruch auf Entgeltgleichheit im Betrieb durchzusetzen. Beantwortet wird außerdem, ob das Urteil bedeutet, dass Löhne künftig nicht mehr frei verhandelt werden dürfen und ob sich auch Männer auf das Equal Pay-Gebot berufen können, wenn eine Frau für vergleichbare Arbeit mehr verdient als sie und es dafür keine objektiven Gründe gibt.
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