„Trennt man nämlich sukzessiv immer weitere Einzelteile aus dem Gesamtbudget heraus, dann droht in der Konsequenz eine noch stärkere Unterfinanzierung für den letztlich immer kleiner werdenden Teil der Gesamtvergütung, der Nivellierungen zwischen den verbleibenden MGV-Bestandteilen nicht mehr zulässt. Der im gedeckelten System faktisch vorhandene Fehlbetrag zur angemessenen Honorierung der erbrachten Leistungen muss dann von immer weniger im Budget verbleibenden Akteuren geschultert werden, was für den Einzelnen einen größeren Verlust-Anteil bedeutet“, macht Hensel deutlich. Dies könne, so der Arbeitskreis-Vorsitzende – angesichts des wirtschaftlichen Drucks auf die Praxen – beim Versuch, die Unterfinanzierung im budgetären Teil durch extrabudgetäre Leistungen auszugleichen, zu unerwünschten Verschiebungen im Leistungsangebot führen.
Hensel abschließend: „Das besondere Schutzbedürfnis für Kinder- und Jugendliche, das vielleicht mit dazu beigetragen hat, dass man bei der Entbudgetierung den Anfang bei den Kinder- und Jugendärzten gemacht hat, muss auch für die Versorgung aller anderen Patientinnen und Patienten gelten. Hier darf es keine Unterschiede geben. Deshalb sollten sich alle Arztgruppen einig sein, dass wir jetzt das Gesamtpaket brauchen und uns nicht auseinanderdividieren lassen dürfen“.
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