Der Leitfaden beschreibt, dass beide großen Kirchen kleiner werden und deshalb auch ihren Gebäudebestand reduzieren. Vor diesem Hintergrund lädt Präses Dr. Thorsten Latzel zusammen mit den weiteren Verantwortlichen der Bistümer und Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen dazu ein, „diesen Prozess in ökumenischer Verbundenheit zu gestalten“. Er ermuntert: „Suchen Sie bei anstehenden Veränderungen frühzeitig den Kontakt zu den Nachbargemeinden der jeweils anderen Konfessionen und stimmen Sie Ihre Planungen untereinander ab.“ Und weiter: „Prüfen Sie, ob die gemeinsame Nutzung einer Kirche oder eines Gemeindehauses die Möglichkeit bietet, ökumenisch gemeinsam im Stadtteil präsent zu bleiben, Gottesdienste vor Ort zu feiern und kirchliche Angebote dezentral fortzuführen.“
Ökumene als Grunddimension kirchlichen Planens und Handelns
Diese Einladung untermauert der Leitfaden mit zahlreichen Hinweisen und konkreten Tipps: Was ist für evangelische Gläubige im Kirchenraum wichtig, was für katholische? Muss eine Kirche für die Nutzung durch andere Konfessionen umgebaut werden? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es durch katholische Bistümer oder evangelische Landeskirchen? Zu diesen und vielen weiteren Fragen rund um die gemeinsame Nutzung von Gemeindegebäuden gibt die Broschüre Antworten. Dabei betonen die Ökumene-Fachleute der Bistümer und Landeskirchen, dass es „keine Einsparung ohne Kirchenentwicklung“ geben könne, aber auch „keine Kirchenentwicklung ohne Einsparung“. Anstelle der bislang in vielen Landesteilen gewohnten konfessionellen Doppelstrukturen in Orts- oder Stadtteilen werben sie für eine gemeinsame ökumenische Präsenz in der Zukunft: „Die Orientierung am Sozialraum, daran, was aus christlicher Perspektive zu einem gelingenden Leben beitragen kann, eröffnet Perspektiven für eine lokale Kirchenentwicklung, die nicht nur zur gemeinsamen Nutzung von Gebäuden, sondern zu ,ökumenisch kooperativen Gemeinden‘ führen kann.“ So könne das Thema Ökumene in den Gemeinden von einer mancherorts als belastend empfundenen Zusatzaufgabe „zur Grunddimension kirchlichen Planens und Handelns werden“, schreiben die Fachleute.
Krefeld-Gartenstadt: Zusammenarbeit auch in Alltagsbereichen
In den vergangenen Jahren sind bereits erste gute Beispiele für eine gelungene ökumenische Praxis entstanden. In Krefeld-Gartenstadt etwa teilen sich die katholische und evangelische Gemeinde nicht nur ein Gemeindezentrum, sondern arbeiten inzwischen in vielen Bereichen im Alltag stellvertretend und entlastend zusammen. Über die Rückbau-Perspektive hinaus regen die Tipps im Praxisleitfaden auch zu gemeinsamen ökumenischen Initiativen an, wenn neue Siedlungsgebiete entstehen. Dort ergäben sich Chancen, „die bisherigen konfessionellen Wege im Sinne einer kooperativen Ökumene zu öffnen und auf die ohnehin gemeinsamen pastoralen Herausforderungen ökumenisch nach Antworten zu suchen“, heißt es in dem Papier.
Service: Praxisleitfaden ist digital und gedruckt verfügbar
Neben der Online-Variante ist der neue Praxisleitfaden auch in einer gedruckten Version erhältlich, die kostenfrei bei Johanne.Asakura@ekir.de bezogen werden kann.
Stichwort: Ökumenische Zusammenarbeit
Der Praxisleitfaden ist nicht der erste Appell der beiden großen Kirchen an ihre Gemeinden, stärker zusammenzuarbeiten. 2017, im Jahr des Reformationsjubiläums, hatten mehrere Bistümer und Landeskirchen in NRW bereits Aufrufe veröffentlicht, die ein engeres ökumenisches Miteinander empfehlen. Vor dem Hintergrund der laufenden Veränderungsprozesse in den Kirchen ist der Leitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ sechs Jahre später eine deutliche Konkretisierung.
Evangelische Kirche im Rheinland
Hans-Böckler-Str. 7
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 45620
Telefax: +49 (211) 4562490
http://www.ekir.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (211) 4562-373
Fax: +49 (211) 4562-490
E-Mail: jens.iven@ekir-lka.de