Die Delegierten des Hausärzteverbands Baden-Württemberg stimmen für Doppelspitze

Auf der Delegiertenversammlung im Rahmen des 21. Baden-Württembergischen Hausärztetags in Stuttgart entschieden die Delegierten des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, dass in Zukunft auch zwei gleichberechtigte Vorsitzende den Verband führen können. Sie machten damit den Weg frei für eine Alternative zum bisherigen Modell, das eine Vorsitzende und eine zweite Vorsitzende vorsieht. Gemäß der beschlossenen Satzungsänderung werden die Vorsitzenden Prof. Dr. Buhlinger-Göpfarth und Dr. Susanne Bublitz die Geschicke des Verbands in Zukunft als Co-Vorsitzende leiten.

„Wir sind der Ansicht, dass die verschiedenen Perspektiven und Fähigkeiten, die in der Zusammenarbeit im Team vereint werden, zu einem besseren Ergebnis führen. Wir freuen uns darüber, dass die Delegierten mit der Änderung der Satzung die Teamarbeit in der Verbandsspitze stärken“, erklärt die bisher 2. Vorsitzende Dr. Susanne Bublitz. „Mit der Satzungsänderung wird der bereits gelebten Praxis ein verbindlicher Rahmen gegeben. Wir verstehen uns seit der Wahl als Team und üben unsere Ämter auch in diesem Verständnis aus. Es war uns wichtig, dass die gleichberechtigte Zusammenarbeit auch formal abgebildet wird. Die Vertretung des Verbands durch zwei Vorsitzende macht uns in der täglichen Arbeit flexibler“, ergänzt die Vorsitzende Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth.

Die neue Satzung sieht vor, dass beide Vorsitzenden gleichermaßen berechtigt sind, den Verband zu vertreten. Damit ist der Hausärzteverband Baden-Württemberg der erste Landesverband des Deutschen Hausärzteverbands, der von einer Doppelspitze geführt wird. Die Wahl von ersten und zweiten Vorsitzenden durch die Delegierten bleibt weiterhin als Option erhalten.

Die Doppelspitze bildet zusammen mit Schatzmeister:in, Schriftführer:in, den vier Bezirksvorsitzenden und zwei Beisitzenden den Geschäftsführenden Vorstand. Neu ist, dass die Satzung in Zukunft auch einen Gesamtvorstand vorsieht, in den weitere Mitglieder mit entsprechenden Fachkenntnissen durch den Geschäftsführenden Vorstand kooptiert werden können.

Alle Satzungsänderungen im Überblick: hausarzt-bw.de/beschluesse23

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