Sofern nicht bereits geschehen, sollten die Verantwortlichen in den Kulturministerien der Länder auf die Berufs- und Fachverbände bzw. Gewerkschaften zugehen und Verhandlungen zu den Basishonoraren anstoßen. Gleichfalls sind die Landesverbände der Berufs- und Fachverbände bzw. Gewerkschaften des Kultur- und Mediensektors ihrerseits gefordert, sich proaktiv an das jeweilige Kulturministerium zu wenden.
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie in den letzten Jahren hat zu Tage gefördert, dass sehr viele Soloselbstständige im Kultur- und Medienbereich nur ein geringes Einkommen erreichen. Dies bedeutet zwangsläufig auch eine schlechte soziale Absicherung für das Alter. Hinzu kommt, dass im Kultur- und Medienbereich schwankende Einkommen konstitutiv sind. Einnahmeausfälle können angesichts der geringen Einkommen nicht durch Rücklagen abgefedert werden.
Der entscheidende Schlüssel zur Verbesserung der sozialen Lage der Soloselbstständigen im Kultur- und Medienbereich ist darum die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. Hierfür setzt sich der Deutsche Kulturrat mit Nachdruck ein.
Die von der Kulturministerkonferenz verabschiedete „Matrix für Basishonorare“ bietet den Ländern eine gute Grundlage, um nun gemeinsam mit den Verbänden und Gewerkschaften aus dem Kultur- und Mediensektor Basishonorare auszuhandeln und diese für Projektförderungen und weitere Zuwendungen für verbindlich zu erklären. Diverse Verbände und Gewerkschaften haben konkrete Vorschläge für Basishonorare und Honorarempfehlungen vorgelegt, die an der Praxis orientiert sind und eine gute Diskussionsgrundlage für Verhandlungen mit der Kulturverwaltung und anderen Kulturförderern bieten.
Der Deutsche Kulturrat fordert ferner den Bund und die Kommunen auf, sich entweder dem Vorschlag der Kulturministerkonferenz zu Basishonoraren anzuschließen oder einen eigenen Vorschlag vorzulegen. Gerade die Kommunen, die einen erheblichen Teil der öffentlichen Kulturförderung tragen, können durch angemessene Honorare einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Soloselbstständigen in Kunst und Kultur leisten.
Der Deutsche Kulturrat wiederholt seine Forderung, dass die öffentliche Hand auf allen Ebenen mit gutem Beispiel vorangehen muss. Es gilt darüber hinaus auch mit Blick auf die Veränderungen im europäischen Wettbewerbsrecht, die tarifvertraglichen Regelungen zu verbessern.
Weiter unterstreicht der Deutsche Kulturrat, dass Vergütungen aus der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ein wesentlicher Bestandteil der Einkommen von Soloselbstständigen, insbesondere von Künstlerinnen und Künstlern, sind. Einschränkungen oder Aufweichungen des Urheber- und Leistungsschutzrechts sowie weitere Ausweitungen von Schrankenregeln oder Open Access muss daher entschieden entgegengetreten werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Durchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse Versicherten lag 2022 bei den Wort-Künstlern, wie Schriftstellerinnen und Schriftstellern, die bei den Versicherten die höchsten Einkommen erzielen, bei nur 22.702 Euro im Jahr. Das sind 1.891 Euro im Monat. Bei den noch schlechter verdienenden selbständigen Musikerinnen und Musikern liegt es bei 14.181 Euro, das entspricht 1.181 Euro im Monat. Das Einkommen der Schriftstellerinnen und Schriftstellern ist bereits extrem gering, das Einkommen der selbständigen Musikerinnen und Musikern kann nur noch als skandalös niedrig bezeichnet werden! Es ist mehr als überfällig, dass die öffentliche Hand bei der Beauftragung von Künstlerinnen und Künstler und den weiteren Soloselbstständigen aus dem Kulturbereich in der Zukunft ein angemessenes Honorar zahlt. Jetzt haben die Länder in der Kulturministerkonferenz die Türe aufgestoßen, um diese angemessenen Basishonorare verbindlich festlegen zu können. Wir fordern alle Bundesländer auf, jetzt mit der Umsetzung ihrer Matrix zu beginnen, damit ab 2024 definierte Basishonorare an Künstlerinnen und Künstler und die weiteren Soloselbstständigen aus dem Kulturbereich gezahlt werden. Wir fordern die Kommunen und den Bund auf, dem guten Beispiel der Länder zu folgen und auch bei ihren Zuwendungen an Soloselbstständige aus dem Kulturbereich Basishonorare als Mindestvergütung zu bezahlen."
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