Das Gericht entschied, dass dort geklagt werden kann, wo der Schaden eingetreten ist. Dies ist grundsätzlich der Ort, wo die Spirale eingesetzt wurde und im Zweifel auch gebrochen ist.
Der Taktik des Herstellers, sich in Spanien zu verschanzen, wurde damit ein klarer Riegel vorgeschoben, was den Weg für weitere Klageverfahren ebnet. Bei klarer Zuordnung konkreter Spirale zur Warnmeldung des BfArM, sind die prozessualen Risiken somit als gering einzuschätzen, was eine positive Nachricht für die geschädigten Frauen ist. Dementsprechend verurteilte das Landgericht Berlin Eurogine auf Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000 und stellte fest, dass der Hersteller auch für zukünftige Spätfolgen zu haften hat.
Frauen, welche nicht wissen, welche Spirale von Eurogine ihnen eingesetzt wurde, können sich an ihre Praxen wenden. Sollten betroffene Frauen hierbei Hilfe benötigen, fordert die Kanzlei CLLB grundsätzlich die entsprechenden Daten unter Vorlage eines Formulars an.
Die Chancen der Frauen den Hersteller erfolgreich auf Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen, sind daher als sehr positiv zu bewerten, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB, der das Urteil erstritt.
Im Rahmen eines Prozesses kann das individuelle Leid der betroffenen Person durch Partner und Familienangehörige bestätigt werden. Zudem kann auf Antrag die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, um die Privat- und Intimsphäre der Mandantinnen zu wahren.
Die Kanzlei CLLB steht betroffenen Frauen daher auch weiterhin zur Verfügung.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de