BAUER AG: Angekündigtes Pflichtangebot durch die SD Thesaurus GmbH

Der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) wurde heute von Seiten der SD Thesaurus GmbH mitgeteilt, dass die SD Thesaurus GmbH und die Doblinger Beteiligung GmbH ihr Verhalten in Bezug auf die BAUER Aktiengesellschaft im Sinne von § 30 Abs. 2 WpÜG in sonstiger Weise abstimmen und hierdurch die Kontrolle über die BAUER Aktiengesellschaft gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 29 Abs. 2 WpÜG erlangt haben.

Die SD Thesaurus GmbH verfügt aus der im März 2023 abgeschlossenen Kapitalerhöhung unmittelbar über 12.000.000 Stückaktien der BAUER Aktiengesellschaft und aufgrund der Zurechnung seitdem mittelbar über weitere 10.727.533 von der Doblinger Beteiligung GmbH gehaltene Stückaktien der BAUER Aktiengesellschaft gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG. Mit den direkt gehaltenen Aktien und der Zurechnung hält die SD Thesaurus GmbH unmittelbar und mittelbar insgesamt 22.727.533 von insgesamt 43.037.478 auf den Inhaber lautende Stückaktien der BAUER Aktiengesellschaft, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 52,81 % entspricht.

Mit dem vorgenannten Kontrollerwerb an der BAUER Aktiengesellschaft durch die SD Thesaurus GmbH haben auch die Doblinger Beteiligung GmbH, Herr Alfons Doblinger und Herr Helmuth Newin mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die BAUER Aktiengesellschaft erlangt.

Die SD Thesaurus GmbH wird aufgrund der Kontrollerlangung gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die BaFin ein Pflichtangebot veröffentlichen. Die SD Thesaurus GmbH wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der BAUER Aktiengesellschaft veröffentlichen.

Ergänzend wurde der BAUER Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass die SD Thesaurus GmbH zusätzlich ein Delisting der Aktien der BAUER Aktiengesellschaft aus dem Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse anstrebt. Sie ist daher dazu bereit, das nunmehr ausgelöste Pflichtangebotsverfahren zugleich auch als Delisting-Erwerbsangebot auszugestalten und hierzu den Aktionären ein Angebot nach Maßgabe von § 39 Abs. 2 Ziff.1 BörsG zu unterbreiten. Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft hat dies zur Kenntnis genommen und wird sich zu gegebener Zeit in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat damit auseinandersetzen.

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