KVBW: Krankenhausreformpläne gehen in die falsche Richtung

Für den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zeigt sich immer mehr, dass die Vorschläge zur Reform der Krankenhausstrukturen wesentliche Punkte nicht berücksichtigen und daher dringend überdacht werden müssen.  

Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Karsten Braun, sagte dazu am Donnerstag in Stuttgart: „Die Autoren, die aus dem Umfeld der Großkliniken kommen, haben nicht berücksichtigt, in welchem Umfang ihre Reformvorschläge den ambulanten Bereich betreffen. Schade, dass die Vertretungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nicht mit involviert waren. Das wird in der aktuellen Diskussion immer deutlicher.“ Braun bezog sich dabei auch auf ein Positionspapier des Baden-Württembergischen Landkreistages zu den Reformplänen. „Darin sind Vorschläge zur Ausgestaltung enthalten, die von uns so nicht mitgetragen werden können. In dem Reformpapier der Expertenkommission ist etwa die Trägerschaft und die Finanzierung der kleineren Krankenhäuser, die als Level 1i-Krankenhäuser ambulant-stationäre Einrichtungen werden sollen, nicht geklärt. In dem Positionspapier wendet sich der Landkreistag daher auch gegen eine Finanzierung aus Mitteln der Kommunen und weist sie daher der KV zu. Das können wir so natürlich nicht akzeptieren. Warum sollen unsere Ärzte und Psychotherapeuten aus ihrem Honorar solche Einrichtungen finanzieren?“  

Seine Stellvertreterin Dr. Doris Reinhardt moniert, dass die Expertenkommission auf Bundesebene nicht das Aufgabenspektrum dieser Einrichtungen vorgegeben hat. „Die Reformvorschläge gehen eindeutig dahin, die Finanzlücke bei den Krankenhäusern zu schließen. Es steht außer Frage, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Aber diese Finanzlücke darf nicht zu Lasten der Krankenkassen gehen. Die Finanzierung der Infrastruktur und der Investitionen ist Aufgabe der Länder.“ Reinhardt weiter: „Dementsprechend lehnen wir die Überlegung des Landkreistages ab, dass ein eigener Sektor von ambulanten Operationen geschaffen werden soll, der nur den Krankenhäusern vorbehalten bleiben soll. Nach unserer Einschätzung gelingt es den Krankenhäusern heute schon kaum, ihre stationären Patientinnen und Patienten adäquat zu behandeln. Auch hier wirkt sich der Ärzte- und Fachkräftemangel aus. Jetzt aber die Krankenhäuser quasi über den Umweg von ambulanten Leistungen zu finanzieren, die nicht deren Aufgabe ist, ergibt keinen Sinn. Weder haben sie die Kapazitäten dafür noch wäre das im Interesse der Patientinnen und Patienten.“  

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