Zum Hintergrund des Prüfberichts: Neben weiteren gesetzlich festgelegten Aufgaben prüft der Expertenrat für Klimafragen (ERK) gemäß § 12 Abs. 1 KSG die jährlich am 15. März vom Umweltbundesamt übermittelten Emissionsdaten für das zurückliegende Kalenderjahr und legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag innerhalb von einem Monat eine Bewertung vor. Weisen die Daten eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge in einem Sektor auf, müssen die zuständigen Ministerien nach § 8 Abs. 1 KSG ein Sofortprogramm erarbeiten, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.
Der Expertenrat für Klimafragen ist ein unabhängiges Gremium von fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 benannt und ist beauftragt durch § 11 und § 12 KSG. Das Gremium besteht aus den fünf Mitgliedern Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender), Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Prof. Dr. Thomas Heimer und Dr. Barbara Schlomann.
Auf der Website https://expertenrat-klima.de finden Sie weitere Informationen über den Expertenrat für Klimafragen und seine Publikationen. Folgen Sie uns auf Twitter: @ERK_Klima
Ankündigung Veröffentlichung: Der Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022 wird am Montag, 17. April 2023, ab 10 Uhr auf der Webseite des Expertenrats für Klimafragen abrufbar sein: https://www.expertenrat-klima.de/publikationen/
Expertenrat für Klimafragen
Seydelstr. 15
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 89033336
http://www.expertenrat-klima.de
Telefon: +49 (30) 8903-3336
E-Mail: info@expertenrat-klima.de