Bayerische Sportvereine erhalten Energiepreiszuschuss: Antragstellung ab heute möglich.

Bis 15. Mai 2023 können bayerische Sportvereine einen Zuschuss zur Minderung der gestiegenen Energiekosten beantragen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration startet heute das entsprechende Antragsverfahren. Das hierfür notwendige Formular sowie weiterführende Informationen stehen den bayerischen Sportvereinen sowohl auf der Digitalplattform verein360 als auch auf der BLSV-Webseite zur Verfügung.

Die bayerischen Sportvereine dürfen sich im Rahmen des im November letzten Jahres beschlossenen Härtefallfonds über einen zusätzlichen Geldsegen freuen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) setzt den entsprechenden Kabinettsbeschluss vom 06. November 2022 zur weiteren finanziellen Stärkung der Vereine nun wirksam um. Konkret bekommen die Vereine einen einmaligen Zuschuss zum Ausgleich der enorm gestiegenen Energiekosten. Alle Sportvereine in Bayern, die für 2023 eine Vereinspauschale beantragt haben, können den Energiepreiszuschuss bis zum 15. Mai 2023 bei ihren zuständigen Kreisverwaltungsbehörden beantragen.

Die Verknappung der Roh- und Brennstoffe im Jahr 2022 durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiekosten massiv in die Höhe getrieben. Diese explosive Preisentwicklung stellt den organisierten Sport in Bayern vielerorts vor ein massives, finanzielles Problem. Manche Sportvereine hatten während der besonders kalten Monate im Winter ihre Sportstätten teilweise geschlossen, um Energie zu sparen und damit ihre Kosten zu senken.

BLSV-Präsident Ammon: starkes und unbürokratisches Signal

„Es ist ein starkes Signal, das die bayerische Staatsregierung mit dem Energiepreiszuschuss an den organisierten Sport sendet. Schließungen von Sportstätten und vor allem von Schwimmbädern hätten massive Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern“, sagt Jörg Ammon, Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. (BLSV). „Die unbürokratische Hilfe in Form des Energiepreiszuschusses trägt in großem Ausmaß dazu bei, dass die bayerischen Vereine langfristig planen und weiterhin ein großflächiges Sportangebot im Breiten- und Leistungssport für alle – Kinder, Jugendliche, Familien, Erwachsene und Senioren – bereitstellen können“, betont Ammon mit Nachdruck.

18 Millionen Euro für bayerische Vereine

Der Freistaat Bayern stellt mit dem Energiepreiszuschuss ab sofort 18 Millionen Euro für Sportvereine bereit. Er gewährt diese – neben der bereits zum zweiten Mal verdoppelten Vereinspauschale von 20 auf 40 Millionen Euro – allen bayerischen Sportvereinen, die für das Jahr 2023 die Vereinspauschale beantragt haben. Der Energiepreiszuschuss ist eine einmalige Fördersumme in Höhe der Differenz der tatsächlichen Energiekosten der Referenzjahre 2021 zu 2023. Der maximale Energiepreiszuschuss pro Verein liegt bei 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale, die für das Jahr 2023 ausbezahlt wird.

Übertragbar auf die komplette Sportinfrastruktur

Förderfähig sind demnach nicht nur die Ausgaben für die Sportstätten an sich, sondern auch angrenzende und zum Sportbetrieb gehörige Infrastrukturen. Dazu zählen unter anderem Umkleiden, Zuschaueranlagen, Aufenthaltsräume und sogar entsprechende Räumlichkeiten von Vereinsgaststätten.

Antragsfrist: 15. Mai 2023

Den Antrag zur Gewährung des Energiepreiszuschusses müssen die bayerischen Sportvereine bis spätestens 15. Mai 2023 an ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde stellen. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses für die bayerischen Sportvereine erfolgt mit der Vereinspauschale 2023. Der Freistaat hat das Formblatt zur Beantragung des Energiepreiszuschusses sehr schlicht und praxistauglich gestaltet, um die Antragsstellung so unbürokratisch wie möglich zu machen. Die Nachweise über die tatsächlichen Verbrauchsmengen und die daraus resultierenden Mehrkosten sind bis spätestens 30. April 2024 vorzulegen.

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