Mit der Vereinbarung wird die Covid-19-Impfung nach Ablauf der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ab dem 8. April 2023 mit 15 Euro vergütet. Die Regelung gilt zunächst bis Ende dieses Jahres. Für 2024 soll unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Einzeldosen des Corona-Impfstoffs sowie dem Fortbestehen der Surveillance-Verordnung neu verhandelt werden.
Dirk Ruiss, Leiter des vdek in NRW: „Mit der Vereinbarung wird die lückenlose Versorgung der Versicherten in Westfalen-Lippe mit Coronaschutzimpfungen nach dem Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes sichergestellt. Ich bin sehr erfreut darüber, dass dies innerhalb der gesetzten Frist, zumindest in einem Landesteil von NRW möglich war. Eine Einigung im nordrheinischen Landesteil steht bedauerlicherweise noch aus – die Verhandlungen dort sind leider ungleich schwieriger.“
Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, fügt hinzu: „Mit dem Abschluss haben die Vertragspartner in Westfalen-Lippe einmal mehr die funktionierende Selbstverwaltung in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung unter Beweis gestellt.“
Die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Ärzten waren nötig, weil die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes zum 8. April 2023 außer Kraft getreten ist. Künftig regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses den Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf COVID-19-Impfungen. Sie basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
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