DIA-Dossier: Wer blockiert Erbengemeinschaften?

Mitglieder einer Erbengemeinschaft, denen ein hoher Anteil des Vermögens zusteht, blockieren häufiger die Aufteilung der Erbschaft. Das ergab die Auswertung von Erbengemeinschaften im jüngsten DIA-Dossier „Wenn der Nachlass zum Zankapfel wird“, das zusammen mit der ErbTeilung GmbH in Weilheim aufgelegt worden ist. Miterben, die einen 50-Prozent-Anteil besitzen, stehen mit rund 39 Prozent an der Spitze der Streithansel.

„Die Zahlen des DIA-Dossiers zeigen, dass Erben mit einem großen Erbanteil ihre vermeintliche zahlenmäßige Überlegenheit und die für sie daraus abgeleitete Vormachtstellung gegenüber den Miterben mit geringeren Erbanteilen ausnutzen“, erklärt Manfred Gabler, Geschäftsführer der ErbTeilung GmbH. „Sie versuchen, den Ton in der Erbengemeinschaft anzugeben, und üben dafür nicht selten Druck auf die anderen Miterben aus, um das eigene Ziel durchsetzen zu können. Gelingt dies nicht, so verhindern sie durch ihre Blockadehaltung die Aufteilung des Nachlasses und Auflösung der Gemeinschaft.“

Auch die Auswertung der Verwandtschaftsverhältnisse unter den Mitgliedern der Erbengemeinschaft zeigt einen klaren Schwerpunkt: Bei 68 Prozent aller Fälle sind eigene Geschwister diejenigen, die durch ihre fehlende Zustimmung eine Auflösung der Erbengemeinschaft bewusst verhindern und über lange Zeit blockieren. Bemerkenswert ist jedoch auch ein mit knapp zehn Prozent großer Anteil von „nicht verwandten“ Fremden, die wegen fehlender familiärer Verbundenheit keine Notwendigkeit sehen, durch ihre Mitwirkung eine zügige Auflösung der Erbengemeinschaft zu ermöglichen.

Der jeweils überlebende Elternteil sucht dagegen nur in geringem Umfang Streit mit den weiteren Erben – die Mutter in rund vier Prozent, der Vater in zwei Prozent der Fälle. „Auf den ersten Blick überrascht das Ergebnis, weil man vermuten könnte, dass Fremde am häufigsten Streitigkeiten in den Familienverband bringen würden“, gibt Manfred Gabler zu bedenken. „Doch bei genauerer Betrachtung brechen in vielen Familien mit dem Tod des Familienoberhaupts alte Wunden wieder auf, die zu Lebzeiten des Erblassers unter den Tisch gekehrt wurden“, hat er in vielen Fällen beobachtet.

Das DIA-Dossier „Wenn der Nachlass zum Zankapfel wird“ ist keine repräsentative Erhebung. Die Datenbasis beruht auf über 5.500 Kundenkontakten der ErbTeilung GmbH aus den Jahren 2019 bis 2023. Auf der Grundlage dieser eher zufällig zustande gekommenen Stichprobe lassen sich aber dennoch wertvolle Schlussfolgerungen ziehen, zumal über Erbengemeinschaften trotz ihrer wirtschaftlichen Bedeutung bislang wenig bekannt ist. Das komplette DIA-Dossier finden Sie auf der DIA-Webseite.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsches Institut für Altersvorsorge
Französische Straße 12
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20188583
http://www.dia-vorsorge.de

Ansprechpartner:
Klaus Morgenstern
Chefredakteur Dienste
Telefon: +49 (30) 20188583
E-Mail: morgenstern@dia-vorsorge.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel