Die Bonner Erklärung greift sechs zentrale Punkte bei der Zusammenarbeit von Öffentlichen Auftraggebern und den Unternehmensberatungen auf und definiert dabei die Neutralität bei staatlichen Entscheidungsprozessen, die Unabhängigkeit der Beratung, gibt ein Verbot der Einflussnahme vor, beschreibt wie Werbung, Weiterbildung und Verantwortung für öffentliche Gelder auszugestalten ist. Der Kodex wurde maßgeblich durch den BDU-Fachverband Öffentlicher Sektor erarbeitet.
Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen arbeiten seit vielen Jahrzehnten erfolgreich mit Unternehmensberatungen zusammen und vertrauen auf deren Einschätzungen und Unterstützung. Denn nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im Öffentlichen Sektor besteht ein hoher Bedarf an Spezialfähigkeiten, der nicht „vor Ort“ gedeckt werden kann; insbesondere für fachfremde oder solitäre Projekte können Ressourcen nicht aufgebaut oder vorgehalten werden. Mandate der öffentlichen Hand unterliegen indes einer besonderen Verantwortung des beauftragten Beratungsunternehmens – zum einen, weil die Vergütung aus Steuergeldern erfolgt, zum anderen, weil Abstand zu Kernbereichen staatlicher Entscheidungsprozesse sichergestellt sein muss.
So wichtig Beratung für Bund, Länder und Kommunen ist, so relevant ist es auch, einen Rahmen für deren Ausgestaltung vorzugeben. Es müssen in diesem sensiblen Bereich zwingend Regeln und Verhaltensgrundsätze eingehalten werden, um der besonderen Verantwortung in diesem Bereich gerecht zu werden. Die Bonner Erklärung manifestiert diesen Anspruch.
„Wir verstehen die Grundsätze zum einen als Selbstverpflichtung der Unternehmensberatungen im BDU. Gleichzeitig haben wir den Anspruch, die herausgearbeiteten Qualitätsmerkmale als Standard zu etablieren. Allen Beratenden in diesem Sektor muss klar sein, dass ein hohes Verantwortungsverständnis die Grundlage bilden muss, wenn Bund, Länder und Kommunen Beratungsleistungen beauftragen“, führt Ralf Strehlau weiter aus.
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