Leicht rückgängige Anzahl Gesuche und Gesamtbetrag
Der Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz behandelte im Jahre 2022 wiederum leicht weniger Anträge als im Vorjahr. Die Anzahl der bewilligten Gesuche belief sich auf 45. Das Gesamtvolumen der 2022 bewilligten Gesuche belief sich auf CHF 7‘084’043. Der Durchschnittsbetrag pro Gesuch lag bei CHF 157‘423. 2022 wurden 14 Anträge für reine Bürgschaften, welche in der Regel an KMU-Betriebe gewährt werden, mit einem Gesamtbetrag von CHF 4‘490’000 bewilligt. Ergänzende Bürgschaften wurden 31 mit einem Totalbetrag von CHF 2‘594‘043 abgegeben. Diese wurden zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit weitergehenden privaten und gewerblichen Hypothekarfinanzierungen gewährt.
Erstmals Jahresverlust ausgewiesen
Aufgrund des anspruchsvollen und volatilen Umfelds an den Finanzmärkten musste der Bürgschaftsfonds 2022 nach einem Gewinn im Vorjahr erstmals einen Jahresverlust von CHF -428‘945 ausweisen. Dieser wird den freien Reserven belastet.
Stabile Bilanzverhältnisse
Die Nachfrage nach neuen Bürgschaften konnte im Berichtsjahr erneut ohne Veränderung des Stammkapitals befriedigt werden. Die Bilanzsumme hat sich um CHF 604‘575 auf CHF 27‘099’094 reduziert. Stammkapital und Reserven (inkl. Jahresgewinn/Verlust) betrugen per Ende 2022 CHF 27‘016‘094.
Mit 10% Eigenkapital zum Eigenheim
In der Regel wird für die Finanzierung von Wohneigentum 20% Eigenkapital verlangt. Mit dem Bürgschaftsfonds reduzieren sich die mindestens einzubringenden Kapitalien um die Hälfte. Gerade für jüngere Eigenheimkäufer bringt dies erhebliche Vorteile. Durch die ergänzende Bürgschaft müssen Eigenheimkäufer lediglich 10% der Kaufsumme einbringen, die andere Hälfte der Eigenmittel wird durch den Bürgschaftsfonds sichergestellt. Der Bürgschaftsbetrag ist innert 20 Jahren zurückzuzahlen. Für diese Leistung in Form einer Zusatzsicherheit bezahlt der Kreditnehmer einmalig eine Provision von 1.5%. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer ergänzenden Bürgschaft sind einfach: Der Kreditnehmer muss im Kanton Schwyz wohnen, das zu finanzierende Objekt muss sich ebenfalls dort befinden und die SZKB muss das Kreditgesuch positiv bewerten.
Über den Bürgschaftsfonds
Der 1943 gegründete Bürgschaftsfonds des Kantons Schwyz (Bürgschaftsfonds) geht Bürgschaften für Privatpersonen und Unternehmen ein, die einen Kredit bei der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) aufnehmen möchten. Er eignet sich für interessierte Kreditnehmer aus dem Kanton Schwyz, die nicht über ausreichende Eigenmittel und bankfähige Sicherheiten verfügen. Die Geschäftsführung und Verwaltung wird von der SZKB wahrgenommen. Mehr Infos siehe szkb.ch/buergschaftsfonds
Die 1890 gegründete Schwyzer Kantonalbank (SZKB) ist die führende Bank im Kanton Schwyz und mit über 600 Mitarbeitenden eine der grössten Arbeitgeberinnen der Region. In 22 Filialen, mehreren Fachzentren und über zeitgemässe digitale Kanäle bietet die SZKB Privat-, Unternehmens- und institutionellen Kunden eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen rund ums Zahlen & Sparen, Finanzieren sowie Vorsorgen und Anlegen. Die SZKB ist eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts. Sie verfügt über eine Staatsgarantie, wird von Standard & Poor’s mit einem Rating AA+ bewertet und gehört zu den bestkapitalisierten Banken der Welt.
Mehr Infos: www.szkb.ch.
Schwyzer Kantonalbank
Bahnhofstrasse 3
CH6431 Schwyz
Telefon: +41 (58) 800-2020
Telefax: +41 (58) 800-2021
http://www.szkb.ch
Marketing & Kommunikation, Mediensprecher
Telefon: +41 (58) 80060-27
E-Mail: daniel.slongo@szkb.ch