Die Herstellung von Wasserstoff ist sehr energieintensiv und erfolgt bisher überwiegend mittels Einsatz fossiler Energieträger. Jedoch hat nur die nachhaltige Produktion und Anwendung von Wasserstoff das Potenzial, fossile Energieträger zu ersetzen und damit Treibhausgase zu reduzieren. Je nach Herstellungsverfahren, Art der eingesetzten Energie sowie entstehenden Emissionen gibt es unterschiedliche Klassifizierungen für Wasserstoff wie „erneuerbar“, „kohlenstoffarm“ und „klimaneutral“. Damit Wasserstoff als klimaneutral bezeichnet werden darf, muss er in der Lieferkette frei von CO2-Lasten sein. „Ist das Herstellungsverfahren dabei eine Elektrolyse von Wasser, für die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien verwendet wird und die Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten, darf das Produkt als ‚grüner Wasserstoff‘ bezeichnet werden“, erklärt Norbert Heidelmann, bei TÜV Rheinland mit seinem Team verantwortlich für die Zertifizierung von Wasserstoff.
Was ist der Unterschied zwischen "erneuerbarem", "kohlenstoffarmem" und "klimaneutralem" Wasserstoff?
Erneuerbarer Wasserstoff ist Wasserstoff, der durch Elektrolyse von Wasser oder wässrigen Lösungen (z. B. Chlor-Alkali-Elektrolyse) unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren, nicht-biologischen Quellen erzeugt wird. Die Herstellung von kohlenstoffarmen Wasserstoff ist an keinen bestimmten Wasserstoffproduktionsweg gebunden und ermöglicht daher die Zertifizierung sämtlicher Technologien und Prozesse. Eine weitere Anforderung ist, dass die Treibhausgasemissionen durch die Verwendung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Brennstoffe im Vergleich zu den Brennstoffen, die sie ersetzen, um mindestens 70 % gesenkt werden müssen.
Von klimaneutralem Wasserstoff ist die Rede, wenn alle Emissionen, die bei der Herstellung von Wasserstoff entstehen, kompensiert werden. Dies geschieht durch den Kauf und die Einlösung von registrierten CO2-Minderungszertifikaten aus international anerkannten Klimaschutzprogrammen beziehungsweise Emissionsrechten aus etablierten Handelssystemen.
H2.21-Standard berücksichtigt länderspezifische Besonderheiten
Derzeit gibt es auf dem Markt eine Vielzahl unterschiedlicher staatlicher Regelungen sowie private freiwillige Systeme zur Wasserstoffzertifizierung.
„Mit Blick auf den grenzüberschreitenden Handel hat TÜV Rheinland den H2.21-Standard so flexibel gestaltet, dass er sich an die heterogenen, spezifischen Marktanforderungen anpassen lässt“, erklärt Wolfgang Spahn, Global Manager Energie & Umwelt von TÜV Rheinland.
Der aktualisierte Standard ist seit dem 1. März 2023 gültig. Zertifizierungen oder Re-Zertifizierungen von Wasserstoff durch TÜV Rheinland müssen ab diesem Datum den aktualisierten Kriterien entsprechen. Zertifikate, die auf Grundlage der älteren Version ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/wasserstoff.
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