Alkohol ist keine Erfrischung

Nach den Vorschriften der Fluggastrechteverordnung hat ein Luftfahrunternehmen den Fluggästen im Fall der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ anzubieten. ARAG Experten weisen darauf hin, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover alkoholische Getränke keine solchen „Erfrischungen“ darstellen. Ein Kunde musste daher zwei Aperol Spritz selber zahlen (Az.: 513 C 8538/22).
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