Arbeitsschutz rückt mehr in den Verantwortungsbereich der Beschäftigten, wenn wir von mobiler Arbeit sprechen.
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten darüber informieren, wie sie eigenverantwortlich mit den Risiken mobiler Arbeit umgehen können und sie entsprechend dazu befähigen. Beschäftigte müssen geistig und körperlich dazu in der Lage sein, sich um ihre Eigenvorsorge zu kümmern. Das wird vom Arbeitgeber geprüft. Wer in seinem Betrieb mobile Arbeit einführen möchte, findet in dem Buch „Ganzheitliche Gestaltung mobiler Arbeit“ Informationen und praktische Unterstützung. https://www.arbeitswissenschaft.net/angebote-produkte/buecher/ganzheitliche-gestaltung-mobiler-arbeit
Gefährdungsbeurteilung von A bis Z – dann lebt der Arbeitsschutz
Die Gefährdungsbeurteilung ist das wesentliche Element im Arbeitsschutz. Mit ihr werden Gefährdungen entdeckt und im Idealfall komplett beseitigt, bevor es zu Unfällen kommt. Dabei ist es entscheidend, alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, beginnend mit der Erfassung der Betriebsorganisation und abschließend mit der Wirksamkeitsprüfung der durchgeführten Maßnahmen.
Bevor die Beschäftigten mobile Arbeit aufnehmen, müssen die Gefährdungen seitens des Arbeitgebers geprüft werden. Wichtige Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten, speziell auch für das Arbeiten von zu Hause aus, sind:
- flexible Arbeitszeitgestaltung,
- Datensicherheit und Datenschutz,
- sichere und schnelle technische Infrastrukturen
- eine entsprechende Arbeitsorganisation.
Informationen zum Thema: hhttp://ttps://www.arbeitswissenschaft.net/themenfelder/arbeits-und-gesundheitsschutz-1.
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