Durch den ersten Tag der Wissenschaftstagung führten die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des BdV Kornelia Hagen, Prof. Dr. Karl Michael Ortmann und Prof. Dr. Hartmut Walz. Nach der Begrüßung durch den BdV-Aufsichtsratsvorsitzenden Rüdiger Falken beleuchteten insgesamt sieben Vorträge aus verschiedenen Blickwinkeln die Fragestellung, wie ein (Versicherungs-)Schutz gegen Naturgefahren vor dem Hintergrund des Klimawandels ausgestaltet werden kann.
Prof. Dr. Dr. h.c. Gert G. Wagner vom DIW Berlin betonte in seinem Vortrag, dass das Risikobewusstsein der Deutschen immer noch sehr gering ist und damit auch die Bereitschaft, sich verpflichtend gegen Elementarschäden abzusichern. Daher sei es wichtig, zum einen die Zivilgesellschaft zu hören und einzubeziehen, um mehr Akzeptanz zu schaffen. Welche Lösungsansätze andere europäische Länder verfolgen, wie Maßnahmen zur Schadenreduzierung ausgestaltet sein können und was Deutschland von seinen Nachbarländern lernen kann, beleuchteten Prof. Dr. Swenja Surminski von der London School of Economics und Jakob Thevis vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in ihren Vorträgen.
Frank Rastbichler von der Gothaer Allgemeine Versicherung berichtete über die Herausforderung, die der Klimawandel als wachsendes Risiko an die Versicherungswirtschaft stellt. Dr. Carsten Zielke von Zielke Research Consult stellte einen Ansatz zur Bewältigung von Klima- und Pandemierisiken für Versicherer durch einen Transfer der Kumulrisiken auf die Finanzmärkte vor. BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke widmete sich in seinem Vortrag der Fragestellung „Die Elementarschadenversicherung und die Pflicht – von verfassungsrechtlichen Bedenken zum Verfassungsgebot?“ und erläuterte, warum eine verpflichtende Versicherungslösung für Naturgefahren geboten und verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Einen abschließenden Überblick über den Stand der Diskussion um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung und die Lösungsvorschläge in Deutschland – auch im Vergleich zu bereits existierenden Lösungen im Ausland gab Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther, Rechtsanwalt und Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte. Die Fragerunden nach den Vorträgen und die Kaffeepausen nutzten die Teilnehmer*innen für rege Diskussionen.
Am zweiten Tag der Wissenschaftstagung ging es beim verbraucherpolitischen Frühschoppen spannend weiter: In seiner Keynote sprach Prof. Dr. Jörg Knieling von der HafenCity Universität Hamburg über Anforderungen und Perspektiven für nachhaltige und klimaresiliente urbane Räume und Großstädte. Danach referierte Dirk P. Kohler vom Munich Climate Insurance Initiative e. V. in Bonn zum Thema „Klimawandel und Extremwetter-Ereignisse – Risiko Management und Risikotransfer“. In der abschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Publizist und Versicherungsexperte Prof. Dr. Matthias Beenken, diskutierten Vertreter*innen aus Versicherungswirtschaft, Politik und Verbraucherschutz über die unterschiedlichen Lösungsansätze zur Elementarschaden-Pflichtversicherung. Vor Ort waren Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Prof. Dr. Dr. h.c. Gert G. Wagner, Senior Fellow beim DIW, und BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke. Die beiden Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Anja Schulz (FDP) nahmen digital an der Diskussion teil.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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