Plötzlich ohne Handy

Fast 63 Millionen Deutsche besitzen ein Smartphone. Tendenz steigend. Dem tragen die Hersteller Rechnung und die Weiterentwicklung steht nicht still: Immer mehr und bessere Funktionen und immer größere Datenspeicher machen unsere Handys zu kostspieligen Anschaffungen und sehr persönlichen Objekten. Geht das Gerät kaputt, verschwindet oder wird gestohlen, ist nicht nur ein meist teurer Gegenstand futsch, sondern für gewöhnlich auch eine Fülle an Daten. Anlässlich des Tages der Telekommunikation am 17. Mai geben die ARAG Experten Tipps, was vorsorglich und im Falle der Fälle zu tun ist.

Handy kaputt – keine Panik!
Viele Dinge, die an einem Smartphone typischer Weise kaputt gehen können, kann man reparieren lassen oder sogar selbst wieder instand setzen. Auf die Daten haben viele Handy-Unfälle keine Auswirkung. So lässt sich ein zerstörtes Display – abhängig vom Ausmaß der Risse – selbst oder von einem Fachmann austauschen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Kosten mit etwa 100 bis 300 Euro hoch sein können und den Wert des Handys unter Umständen übersteigen. Ist der Akku das Problem, hängt es vom Gerät ab, ob man selbst tätig werden kann, denn bei vielen Geräten kann nur ein Techniker den Akku austauschen. Doch vorher sollte man das ausgeschaltete Handy über Nacht laden, um zu testen, ob der Akku nicht vielleicht nur tiefenentladen war. Am gefährlichsten – auch für einen Verlust der Daten auf dem Gerät – ist es, wenn es baden geht. Bei einem Wasserschaden raten die ARAG Experten, umgehend alle Karten und nach Möglichkeit den Akku zu entfernen. Dann sollte das Gerät erst bei Zimmertemperatur mindestens einen Tag und eine Nacht trocknen, bevor man es wieder anschaltet. Wenn sich nichts tut, kann unter Umständen ein Reparatur-Service helfen und zumindest die Daten auf dem Gerät retten.

Tipp der ARAG Experten: Je nachdem, wie alt das Gerät ist oder um was für einen Schaden es sich handelt, kann die Reparatur auch im Rahmen der Gewährleistung erfolgen. Wenn man den Schaden nicht selbst verursacht hat, gilt sie zwei Jahre lang. Allerdings muss man nach zwölf Monaten beweisen, dass man nicht für den Schaden verantwortlich ist. Zudem könnten Schäden über die vom Hersteller gewährte Garantie abgedeckt sein, hier hilft ein Blick in die Garantiebedingungen. Wer eine Handyversicherung hat, erfährt in den Versicherungsbedingungen, ob ein kaputtes Gerät repariert oder ersetzt wird.

Diebstahl: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste
Das Wichtigste ist, das Gerät sicher aufzubewahren. Offene Handtaschen, hintere aufgesetzte Hosentaschen, Außentaschen von Rucksäcken oder Autositze laden nicht nur Diebe förmlich ein, sich zu bedienen; das Gerät kann auch leicht heraus- oder herunterfallen und Schaden nehmen. Daher raten die ARAG Experten das Gerät durch einen PIN-Code und eine Displaysperre zu schützen. Dadurch kann ein Fremder nicht ohne Weiteres auf das Gerät und die Daten zugreifen.

Für den Fall der Fälle gilt es zudem, einige wichtige Informationen möglichst in einem Dokument zusammenzutragen und dies sicher zu verwahren: Dazu gehört neben der eigenen Rufnummer sowie Geräte-Marke und -Typ vor allem die IMEI-Nummer. Diese identifiziert das Smartphone und ist daher äußerst wichtig für die Anzeige bei der Polizei. Durch Eingabe von *#06# in die Telefon-Rufnummereingabe erscheint der Gerätepass auf dem Display. Auch die SIM-Karten-Nummer sollte für die Sperrung des Handys beim Mobilfunkanbieter notiert werden. Wer dann noch die Telefonnummer seines Anbieters und seine Kundennummer griffbereit hat, ist bestens vorbereitet. Andernfalls hilft auch die allgemeine Sperr-Nummer 116 116 oder aus dem Ausland +49 30 4050 4050.

Um einem eventuellen Verlust den Schrecken zu nehmen, raten die ARAG Experten zu einer regelmäßigen Datensicherung. So kann man zumindest Fotos, Kontakte, Nachrichtenverläufe und weitere Daten retten. Besitzer von Apple- oder Android-Geräten stehen zudem ausgezeichnete Hilfsmittel zur Verfügung: Mit der Einrichtung der Ortungs-Apps ‚Wo ist‘ bzw. ‚Mein Gerät finden‘ kann man im Falle des Verlusts massiv eingreifen und seine Daten schützen und so das Smartphone für den Dieb etwas wertloser machen.

Schadensbegrenzung
Ist der schlimmste Fall eingetreten, gilt es schnell und überlegt zu handeln. Der erste Schritt ist simpel: Die eigene Nummer anrufen. Wurde das Handy nur verloren, mag es einen ehrlichen Finder geben, den man auf diese Weise erreicht. Nun kommen die Ortungs-Apps zum Einsatz: Mit ihnen können Betroffene mit einem anderen Endgerät über Icloud (Apple) oder Google (Android) auf das verschwundene Smartphone zugreifen. Dabei wird entweder ein Ton abgespielt, der anzeigt, ob sich das Handy vielleicht doch wider Erwarten in der Nähe befindet. Oder man kann mit dem ‚Verloren-Modus‘ die Standortsuche aktivieren. Falls das Smartphone ins Netz geht, erhält der Geräte-Inhaber eine Mitteilung und die Daten werden automatisch über den zuvor festgelegten persönlichen PIN-Code gesichert. Wer zu massiveren Maßnahmen greifen möchte, kann über die App auch Daten auf dem verschwundenen Handy löschen oder eine Aktivierungssperre setzen, so dass das Handy für Dritte unbrauchbar wird.

Doch egal, wie gut man auf den Verlust des Smartphones vorbereitet ist und welche Schutz-Maßnahmen man eigenständig ergreift: Die ARAG Experten raten dringend, einen Diebstahl der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel