Germanwatch kritisiert, dass das Parlament eine faire Beweislastverteilung für Betroffene nicht stärker in den Fokus genommen hat. Damit bleibt es schwierig, Unternehmen ein Fehlverhalten vor europäischen Gerichten nachzuweisen. Außerdem wurde eine klare Verankerung der Verantwortung in der Leitungsebene von Unternehmen abgelehnt. „Sorgfaltspflichten von Unternehmen sind nur dann wirksam, wenn sie auch von der Unternehmensleitung in Entscheidungen einbezogen werden. Die Chance, Menschenrechtsschutz auch in Unternehmen explizit zur Chefsache zu machen, hat das Parlament leider verpasst“, kommentiert Finn Robin Schufft, Referent für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.
Mit dem Beschluss des EU-Parlaments zum Lieferkettengesetz ist der Weg nun frei für die abschließenden Verhandlungen. Im sogenannten Trilog müssen sich EU-Kommission, -Rat und -Parlament auf eine gemeinsame Regelung einigen. „Als größter EU-Mitgliedsstaat hat Deutschland in den abschließenden Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz eine zentrale Rolle und darf die Kompromissfindung nicht ausbremsen“, fordert Heydenreich. „Die Verhandlungen sollten nun zügig vorangehen und spätestens zum Jahresende abgeschlossen sein, da im kommenden Jahr der Wahlkampf für die EU-Parlamentswahl eine Kompromissfindung erschweren würde.“
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