Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland, sagt: "Wir begrüßen grundsätzlich die Veröffentlichung der ESRS von Seiten der Europäischen Kommission zur öffentlichen Konsultation und die Absage an den viel propagierten Climate-first-Ansatz. Die EU geht damit einen weiteren Schritt voran auf ihrem Weg hin zu umfassender Transparenz, wie sich Unternehmen auf die Umwelt und Menschenrechte auswirken und wie sie diese Auswirkungen mindern oder verhindern. Auch die Vergleichbarkeit dieser Informationen und Daten ist wichtig, gerade für Finanzierer und Investoren entsteht so eine Grundlage für die Kapitallenkung. Ohne diese wird das notwendige Kapital nicht für die notwendige Transformation, hin zu einer Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen, verfügbar gemacht."
Die technischen Vorschläge für die Standards zu Klima, Biodiversität und Sozialem hatte EFRAG in einer breiten Stakeholdergruppe, inklusive Unternehmen und Unternehmensverbänden, erarbeitet und im vergangenen Herbst an die EU-Kommission übergeben. Indem die EU-Kommission in ihrem Entwurf jetzt von einigen Vorschlägen fundamental abweicht, gefährdet sie die Kohärenz und die Glaubwürdigkeit der Standards.
Zum einen hat die EU-Kommission die Einführungszeit für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden zur Berichterstattung von Scope-3-Emissionen sowie den Biodiversitäts- und den Sozialstandards verlängert. Zum anderen sind die Indikatoren der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) im Entwurf der Kommission nicht mehr verpflichtend, sondern unterliegen einer Wesentlichkeitsanalyse. Dies verkompliziert die Datenerhebung, etwa zu Treibhausgasemissionen, und führt für Finanzinstitutionen in der Konsequenz zu verlorener Nutzbarkeit, da Analysen auf Portfolio-Ebene durch Datenlücken geschwächt und somit kaum vergleichbar sind. Dem Finanzmarkt gehen wesentliche Informationen und somit Möglichkeiten zur Kapitalflusslenkung und Risikosteuerung verloren. Finanzinstitute benötigen verlässlich ausreichende Daten von Portfolio-Firmen etwa zu Emissionen, Wasserverbrauch und anderen Auswirkungen.
Des Weiteren ist die Offenlegungspflicht für Unternehmen in Bezug auf einen Transformationsplan zu Biodiversität laut dem Entwurf der EU-Kommission nur noch freiwillig. Mit Blick auf die rasant fortschreitende Biodiversitätskrise und die Vorgaben aus dem im Dezember beschlossenen Kunming-Montreal-Abkommens drohen hier Zeit und Dynamik verloren zu gehen. Unternehmen, die substanziell zum Verlust der Biodiversität beitragen, müssen zwingend einen Plan vorlegen, wie sie dies ändern wollen. Die EFRAG-Empfehlung gaben die Möglichkeit, allein die Information zu geben, dass ein Transformationsplan zu Biodiversität im Unternehmen noch nicht existiert.
"Die ESRS sollen eine klare Ansage gegen Greenwashing sein und die EU zu einem Vorreiter für weltweite Maßstäbe der Nachhaltigkeitsberichterstattung machen. Die Bundesregierung muss sich im EU-Rat jetzt dafür einsetzen, dass der ESRS-Entwurf nicht weiter geschwächt wird und fundamentale Schwächungen zurückgenommen werden. Zudem rufen wir die EU-Kommission dazu auf, von einer Priorisierung zwischen den Standards weiterhin abzusehen und zusätzliche Einführungsstufen zu streichen. Für fundierte Entscheidungen, die die notwendige Transformation beschleunigen, brauchen wir die breite Datengrundlage", sagt Kopp.
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