Laut Ziffer 5 des Pressekodex gibt die Presse Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung jedoch nicht preis. Als Verleger ist Holger Friedrich Teil der Presse, unabhängig davon, ob er noch weitere unternehmerische Funktionen innehat. Die Mitglieder waren mehrheitlich der Meinung, dass es unbeachtlich ist, ob der Informantenschutz ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Presserat betont, dass der Schutz von Informanten ein zentraler Bestandteil der Pressefreiheit ist. Können sich Hinweisgeber darauf nicht verlassen, werden das Vertrauen in die Presse und deren Glaubwürdigkeit insgesamt beschädigt.
Im Gegensatz zu ihrem Verleger hat die Redaktion der BERLINER ZEITUNG jedoch den Informantenschutz gewahrt. Die Mitglieder des Ausschusses wiesen einstimmig eine Beschwerde über einen Artikel aus der BERLINER ZEITUNG ab, in dem der Chefredakteur über die Preisgabe des Informanten durch seinen Verleger berichtete. Dass Reichelt der Hinweisgeber war, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits bekannt.
Zum Pressekodex:
https://www.presserat.de/…
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