Wassersportler*innen, die mit Paddel-, Ruder- oder Tretbooten umherschippern, haben oftmals das Glück, dass ihre Privathaftpflichtversicherung (PHV) durch Wasserfahrzeuge verursachte Schäden abdeckt. Allerdings gilt dieser Einschluss nicht bei allen PHV-Verträgen; auch die Obergrenzen hinsichtlich der Segelfläche sowie der Motorstärke von Booten weichen von Tarif zu Tarif voneinander ab. Es lohnt sich daher, bei der Versicherung nachzufragen.
Für Boote und Jachten, die nicht über die PHV versicherbar sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung. „Rammt ein Bootseigentümer beispielsweise eine Jacht oder verletzt beim Einlaufen in den Hafen in einem unachtsamen Moment einen Stand-up-Paddler, leistet der Versicherer für den Sach- oder Personenschaden“, sagt Boss. Bei der Tarifwahl sollten Bootseigentümer*innen darauf achten, dass auch Personenschäden mitversichert sind, die sich Crewmitglieder untereinander zufügen. Sofern vorhanden, sollten ebenfalls Bootstrailer und Beiboote eingeschlossen sein. Der Schutz gilt weltweit und die Deckungssumme sollte bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden liegen. Auch eine Forderungsausfalldeckung ist empfehlenswert. Nur dann kommt der eigene Bootshaftpflichtversicherer für Schäden auf, die durch Dritte verursacht wurden und von diesen aus finanziellen Gründen nicht gezahlt werden können. Besonders leistungsstarke Tarife zeichnen sich zusätzlich dadurch aus, dass sie auch die Teilnahme an einer Regatta versichern sowie Schäden, die beim Transport des Bootes mit einem Trailer entstehen.
Schon gewusst? In manchen Gebieten der Welt ist eine Bootshaftpflichtversicherung obligatorisch. Auch können bestimmte Mindestdeckungssummen vorgegeben sein. Wer durch die Weltmeere fährt, sollte daher eine gültige „Blaue Karte“ mit sich führen. Sie ist die Versicherungsbestätigung für diese Police. Fehlt die blaue Karte, können Bußgelder oder gar die Bootsbeschlagnahme drohen.
Schäden am eigenen Boot können ähnlich wie bei einem Auto durch die Kaskoversicherung abgesichert werden. Die Bootskaskoversicherung ist grundsätzlich eine Allgefahrendeckung. Das heißt, es ist alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Anders als in der Haftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz nicht weltweit, sondern nur für die vertraglich vereinbarten Gewässer. Ein wichtiges Kriterium ist die Mitversicherung von Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten sowie Folgeschäden. Läuft man beispielsweise auf Grund, können immense Schäden entstehen, unter anderem am Kiel oder am Antrieb und Folgeschäden auslösen. Auch Schäden, die durch grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles entstanden sind, sollten mitversichert sein.
Die Versicherungssumme einer bootseigenen Kaskoversicherung sollte dem Wert des Wasserfahrzeugs entsprechen. Für die Prämie sind unter anderem Antriebsart, Motorstärke beziehungsweise Segelfläche und Wert des Bootes entscheidend. Einige Versicherer versichern das Boot dauerhaft zum Neuwert und verzichten auf einen Abzug ‚neu für alt‘. Dies kommt Bootseigentümer*innen dann zugute, wenn nach einem versicherten Schaden bei der Reparatur ein altes Bauteil gegen ein neues getauscht wird.
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