Die GEW begrüßt daher die Gemeinsame Grundsatzerklärung von Senat, DGB Hamburg und dbb Hamburg zur Eindämmung von Gewalt gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes. Bereits seit dem Jahr 2006 werden Gewaltvorfälle in Hamburg jährlich erfasst, seit 2009 steht den Dienststellen ein umfangreicher Katalog von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zur Verfügung. Auch wenn viel erreicht wurde, kommt es immer wieder zu Übergriffen. Dies zeigen auch die aktuellen Zahlen für das Jahr 2022. Mit gemeldeten 1.986 Übergriffen (Schwerpunkte: Beschimpfungen/Beleidigungen: 1.032 Fälle; Bedrohung mittels Worten oder Gesten: 434 Fälle; körperliche Gewalt gegen Personen: 418 Fälle) liegt das Niveau leicht oberhalb des Durchschnitts der letzten fünf Jahre. In der Erklärung sprechen sich die Unterzeichnenden entschieden gegen alle Formen von Gewalt am Arbeitsplatz aus.
„Ob bei den Rettungskräften, der Polizei, auf Ämtern oder in Schulen: Die Beschäftigten, die jeden Tag für unsere Gesellschaft im Einsatz sind, werden immer häufiger zum Opfer von Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffen. Der DGB macht mit seiner bundesweiten Initiative ‚Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch‘ auf dieses Problem aufmerksam. Mit der gemeinsamen Erklärung setzen nun Senat und Gewerkschaften ein deutliches Zeichen. Gewalt gegen Beschäftigte wird nicht hingenommen. Die bisherigen Maßnahmen gilt es nun gemeinsam weiterzuentwickeln“, so Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg, in ihrem Pressestatement.
„Gewalt gegen Beschäftigte findet nicht nur in der Verwaltung statt, sondern auch bei Polizei, Feuerwehr sowie an Schulen. Daher ist die Erklärung ein erster Schritt in die richtige Richtung, der zu begrüßen ist – aber jetzt mit Taten unterfüttert werden muss. Ein Aspekt in Bezug auf die Schulen ist, das Thema Gewalt flächendeckend als Untersuchungsfokus für die Gefährdungsbeurteilungen an Schulen aufzunehmen. Zudem gehen wir hinsichtlich der Meldung von Gewaltvorfällen gegenüber Schulbeschäftigten von einer hohen Dunkelziffer aus. Nicht nur der Gewöhnungseffekt kann hier Ursache sein, sondern auch die fehlende Intervention bzw. Fürsorge des Arbeitgebers. Nötig ist, auf solche Aufgabenbereiche passend zugeschnittene Präventionskonzepte weiter auf- und auszubauen“, so Heimbüchel abschließend.
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