Fahrraddiebstahl: nicht immer ein Fall für die Hausratversicherung

„Am Wochenende entwendete ein bislang unbekannter Täter ein E-Bike, das mit einem Schloss versperrt auf dem Gehsteig abgestellt war.“ Fast wöchentlich liest man derartige Polizeiberichte in der Tageszeitung. Doch wer zahlt, wenn das Fahrrad nicht mehr auftaucht?

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik nahm die Zahl der gestohlenen Fahrräder 2022 um knapp 14 Prozent auf rund 266.000 zu. Vor allem teure Fahrräder wie Rennräder, E-Bikes und Mountainbikes sind begehrte Objekte. „In der Hausratversicherung sind Fahrräder normalerweise nur versichert, wenn sie aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen werden“, erklärt Margareta Bösl, Schadenexpertin bei der uniVersa Versicherung. Auf Wunsch kann jedoch ein ergänzender Zusatzschutz für Fahrraddiebstahl vereinbart werden. Dann sind Fahrräder auch außerhalb, etwa auf offener Straße, versichert, wenn sie abgeschlossen waren. Doch die Unterschiede bei den angebotenen Klauseln sind groß. „Verbraucherfreundliche Angebote leisten bei Fahrraddiebstahl ohne zeitliche Beschränkungen rund um die Uhr und machen auch beim Schloss sowie der Absperrung keine Vorgaben“, sagt Bösl. Es reicht aus, wenn das Fahrrad abgeschlossen war und der Fahrraddiebstahl polizeilich angezeigt wurde. Die Hausratversicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Rad bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei neueren Tarifen ist auch ein Vollkaskoschutz möglich. Neben Unfallschäden sind dann auch Vandalismus, Sturm und Hagel sowie Bedienungsfehler mitversichert. Ebenso Schäden an Akku und Motor bei E-Bikes.

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