„Der European Media Freedom Act muss seinem Namen gerecht werden“

Mehr als 400 Verlage, Zeitungen, Zeitschriften und Verbände, darunter der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), richteten heute einen offenen Brief an die EU-Gesetzgeber, um auf ihre Bedenken gegenüber dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA) hinzuweisen. „Als Presseverlage setzen wir uns unmissverständlich für den Schutz der Medienfreiheit und der europäischen Werte ein, die im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen“, heißt es im Brief. „Dennoch möchten wir im Hinblick auf die bevorstehende Festlegung der jeweiligen Verhandlungspositionen im Namen der Presseverleger auf noch bestehende, ernsthafte Bedenken hinweisen.“

Nach Auffassung der Unterzeichner sind mehrere Bestimmungen des EMFA kontraproduktiv für den Schutz der Pressefreiheit und missachten einige bewährte nationale Rahmenbedingungen und verfassungsrechtlich geschützte Verfahrensweisen. „Medienfreiheit und Pluralismus werden nicht dadurch erreicht, dass die Medienregulierung europaweit harmonisiert und in funktionierende und seit langem etablierte rechtliche Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten eingegriffen wird.“

Den offenen Brief finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MVFP Medienverband der freien Presse e. V
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
Telefax: +49 (30) 726298-103
http://mvfp.de

Ansprechpartner:
Antje Jungmann
Leiterin Kommunikation
Telefon: +49 (30) 726298-110
E-Mail: antje.jungmann@mvfp.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel