Mit den neuen Techniken können züchterische Innovationen schneller in der Praxis ankommen und dabei helfen, die aktuellen Herausforderungen durch den Klimawandel besser zu bewältigen. Ebenso kann durch eine effektivere Resistenzzüchtung der Einsatz von klassischen Pflanzenschutzmitteln gesenkt werden. Und auch die Rückverfolgbarkeit der so gezüchteten Pflanzen sei in dem Entwurf ausreichend geregelt. Das vorgesehene Transparenzregister biete für alle Beteiligten die Grundlage, die Verwendung von NBT-Sorten in der Verarbeitungskette nachzuvollziehen. „Für uns ist die Möglichkeit wichtig, getrennte Liefer- und Logistikketten außerhalb der neuen Techniken und mit einer durchgehenden freiwilligen Kennzeichnung organisieren zu können.“
Allerdings ist es für den Deutschen Bauernverband auch weiterhin unabdingbar, parallel eine Lösung in der Frage der Patente zu schaffen. Das Sortenschutzrecht biete seit Jahrzehnten ausreichende Möglichkeiten für den Schutz des geistigen Eigentums der Züchter. Biopatente seien schlicht nicht notwendig und werden von der Landwirtschaft im Grundsatz abgelehnt. Dass dies von vielen weiteren Stakeholdern ebenso gesehen wird, hebt die Kommission an mehreren Stellen des Entwurfes hervor. „Dies sehen wir als klaren Auftrag an die Kommission, hier parallel eine entsprechende Regelung zu schaffen und die fragwürdige Praxis der Erteilung von Biopatenten zu stoppen“, so Krüsken.
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