Zu wenig Plätze in der Kurzzeitpflege: Urlaubssperre für pflegende Angehörige

Wer pflegt die Großeltern, wenn der Urlaub ansteht? Wegen des Mangels in der Kurzzeitpflege kennen pflegende Angehörige oft keine Pausen oder Urlaub. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert einen Rechtsanspruch auf Pflege, damit auch pflegende Angehörige ihre verdiente Erholung erhalten. Dazu erklärt AGVP-Präsident Thomas Greiner: 

„Während die meisten Familien ihren Urlaub genießen, stehen pflegende Angehörige jedes Jahr vor der Frage, wie sie die Pflege und Versorgung ihrer Lieben organisieren können. Wer kümmert sich um Oma oder Opa, Mama oder Papa, wenn sie im Urlaub sind? Diese Frage belastet viele Familien, das eigene Wohlergehen steht dabei hinten an.“

Der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen verschärfe die Lage, warnt Greiner: „Der Mangel an kurzfristigen Heimplätzen wirkt wie eine Urlaubssperre für pflegende Angehörige. Viele Menschen sind überlastet, rund 60 Prozent der pflegenden Angehörigen vernachlässigen laut VdK ihre eigene Gesundheit.“

AGVP-Präsident Greiner fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz auch für die Kurzzeitpflege: „Die Kurzzeitpflege ist heute die am wenigsten genutzte Pflegeleistung in Deutschland – obwohl sie Pflegebedürftigen und Angehörigen zustünde. Pflegende Angehörige sind Leistungsträger, die zu Recht allseits geschätzt werden. Aber wenn es darum geht, ihnen wenigstens Urlaub zu ermöglichen, fühlt sich niemand zuständig. Wir brauchen deshalb einen umfassenden Rechtsanspruch auf einen Pflegeplatz, auch für die Kurzzeitpflege. Denn niemand hat eine Verschnaufpause mehr verdient und dringender nötig als die Millionen pflegenden Angehörigen in diesem Land.“

Über den Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.

Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.

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