Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet betroffenen Anleiheinhabern an, diese auf der am 4. August 2023 stattfindenden Anleihegläubigerversammlung und auf eventuell kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten. Ferner prüfen wir aktuell die Stellung eines Gegenantrages, um Verbesserungen zu Gunsten der Anleiheinhaber zu erreichen. Aus Sicht der SdK ist eine Laufzeitverlängerung um weitere drei Jahre aufgrund der aktuellen Lage auf den Immobilienmärkten generell zustimmungsfähig, jedoch erscheint der gebotene Zinssatz von 9,5 % p.a. gemessen an den Risiken fragwürdig. Die SdK fordert in diesem Zusammenhang weitere Informationen, zum Beispiel Details zur Liquiditätsplanung. Ferner ist aus Sicht der SdK das neu implementierende Netto-LTV Konzept zu hinterfragen.
Anleiheinhaber, die sich durch die SdK vertreten lassen wollen, können sich hier unter www.sdk.org/espg für einen kostenlosen Newsletter informieren. Dort finden sich auch alle notwendigen Unterlagen, um sich auf den kommenden Anleihegläubigerversammlungen durch die SdK vertreten zu lassen.
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