- Der Neukauf eines E-Fahrzeugs bis 40.000 € netto wird mit 4.500 € vom Staat bezuschusst. Der zusätzliche Herstelleranteil beträgt 2.250 €.
- Bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 € sind es 3.000 € vom Staat und 1.500 € vom Hersteller.
- Auch junge Gebrauchtwagen sowie das Leasing eines E-Fahrzeugs werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.
Förderantrag rechtzeitig stellen
Bevor der Umweltbonus beantragt werden kann, muss das Fahrzeug zuerst gekauft und auch zugelassen sein. Das heißt, innerhalb eines Jahres ab dem Zulassungsdatum kann die Förderung beantragt werden. Dabei gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderkonditionen. Hier gilt es, das zum Jahresende immer kleiner werdende Förderbudget im Blick zu haben und auch die bereits angekündigten Programmänderungen und deren Folgen mit einzukalkulieren.
Nach Auswertung und Hochrechnung des ADAC zahlte der Bund in diesem Jahr durchschnittlich rund 75 Mio. € pro Monat für die Förderung von Elektromobilität aus. Im Juni 2023 waren so von den insgesamt 2,1 Mrd. € für 2023 bereits etwa 1,5 Mrd. € weg. Bleibt es dabei, reicht das restliche Förderbudget von etwa 600 Mio. Euro auch noch bis zum Jahresende. Drei Faktoren könnten das Antragsaufkommen und damit die Chance auf eine Förderung allerdings beeinflussen.
1. Nach Beendigung der Chipkrise dürften die Lieferzeiten für E-Autos wieder kürzer werden und die Zulassungen dadurch steigen.
2. Bis August 2023 ist mit vermehrt gewerblichen Zulassungen und damit auch Förderanträgen zu rechnen, da ab dem 1. September 2023 nur noch Privatleute einen Förderantrag stellen können.
3. Der Umweltbonus wird 2024 weiter gekürzt. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Elektroautos für eine Förderung maximal 45.000 € netto kosten. Der staatliche Zuschuss wird auf 3.000 € gesenkt, der Herstellerzuschuss auf 1.500 €. Auch hier ist mit erhöhten Antragseingängen zum Jahresende hin zu rechnen. Noch in 2023 zugelassene Fahrzeuge können auch den bis Jahresende höheren Umweltbonus beantragen.
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