Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Voraussetzung sei lediglich, dass die Leistungen dem Mieter zugutekämen und die gesetzlich geforderten Nachweise vorgelegt werden, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 24/20).
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