Honorarverhandlung für 2024: Inflationsausgleich gefordert

Im kommenden Monat stehen die Honorarverhandlungen der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) für das nächste Jahr an. Nachdem die Forderung nach einem angemessenem Inflationsausgleich für das Jahr 2023 keine Berücksichtigung fand, sind die Erwartungen und berechtigten Forderungen auf Ärzteseite für die kommenden Verhandlungen entsprechend hoch.

Bereits im vergangenen Jahr forderte die KBV eine adäquate Berücksichtigung der bis dato auf bis zu 8% gestiegenen Inflation – ohne Erfolg. Im Bewertungsausschuss (BA) konnten die Parteien keine Einigung erzielen. Der hinzugezogene Schlichter im erweiterten Bewertungsausschuss (eBA) kam der berechtigten Forderung nicht nach. Der Grund: Die Regularien für die Honorarweiterentwicklung berücksichtigen nicht die aktuellen Veränderungen bei den Praxiskosten, sondern die durchschnittliche Kostenentwicklung des vergangenen Jahres zu dessen Vorjahr, das sogenannte „Jahresscheibenmodell“.

Inflation weiterhin hoch – und weiterhin nicht ausgeglichen
Im September 2022 knackte die Inflation dann die 10-Prozentmarke und hält sich seither auf einem ungebrochen hohen Niveau zwischen 6 und 8 Prozent: „In diesem Jahr muss daher mindestens ein vollständige Inflationsausgleich erfolgen“, so Dr. Peter Heinz, erster Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. „Dieser Ausgleich käme zwar deutlich verzögert, ist aber weiterhin dringend erforderlich! Die Praxiskosten galoppieren davon, wir können unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht halten, da diese zunehmend in besser bezahlte Bereiche abwandern und dringende Investitionen müssen ausgesetzt werden.“
Doch nicht nur die Inflation macht den Ärztinnen und Ärzten zu schaffen: Man stehe vor den Trümmern des vertragsärztlichen Bereichs: Heinz betont: „Es fehlt an Ärztinnen und Ärzten, Fachkräften, Medikamenten und mehr.“ Eine Belastung, die kaum Anerkennung findet. „Wo bleibt außerdem die Berücksichtigung unserer Leistungen während der Corona-Pandemie?“
Diese Anerkennung von Politik und Krankenkassen für die stetig wachsende Belastung im ambulanten Bereich fehlt gänzlich. Gleichzeitig werden die Krankenhäuser mit Milliardenprogrammen unterstützt.

Budgetfesseln lösen – Orientierungswert erhöhen
„In diesem Jahr brauchen die vertragsärztlichen Praxen eine Erhöhung des Orientierungswertes von mindestens 10 %, um die realen Kosten abzubilden und konkurrenzfähig zu bleiben. Ansonsten kann die vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung nicht mehr überall sichergestellt werden“, fordert Dr. Heinz für die augenärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Zudem führt die bestehende Budgetierung immer noch dazu, dass rund 15- 20% der ambulant erbrachten augenärztlichen Leistungen nicht bezahlt werden. Insbesondere der Wegfall der Neupatientenreglung hat zusätzlich zu Honorareinbußen geführt.
Mit den Ergebnissen des Honorarabschluss kann im September gerechnet werden.
Der Berufsverband der Augenärzte wird dazu auf der Homepage www.augeninfo.de informieren.

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