Hilfe für den Vogel des Jahres

Zur Verbesserung von Maßnahmen für das Braunkehlchen (Saxicola rubetra) werden im Vogelsberg in den kommenden drei Jahren Untersuchungen im Offenland durchgeführt. Das unscheinbare Braunkehlchen brütet in naturnahen Wiesen und Brachen in Hessen. 2023 wurde es zum Vogel des Jahres gewählt – auch, weil es immer seltener wird. Ob es durch sein Aussehen oder seinen Gesang die Herzen der Wählerschaft erobert hat, lässt sich nur mutmaßen, sicher ist jedoch, dass es dringend unsere Hilfe benötigt.

Allein in Deutschland ist die Anzahl an Braunkehlchen um mindestens 75 Prozent zurückgegangen. In etwa der Hälfte der Bundesländer wird der Wiesenvogel bereits als „vom Aussterben bedroht“ in den Roten Listen der Brutvögel geführt – so auch in Hessen. Hier hat die Anzahl an Revieren in den letzten 25 Jahren um mehr als die Hälfte abgenommen und lag zuletzt bei maximal 350. Mit über 240 besetzten Revieren befand sich das Hauptvorkommen der Art 2021 im Lahn-Dill-Kreis. Weitere wichtige Vorkommen existieren derzeit mit jeweils rund 30 Revieren im Vogelsbergkreis und im Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Von Mai bis Juli läuft die Brutsaison für den kleinen Wiesenbrüter auf Hochtouren. Meist wird nur ein Brutversuch pro Jahr unternommen und das Durchschnittsalter liegt bei gerademal zwei Jahren. Um das Braunkehlchen als Brutvogel in Hessen erhalten zu können, zählt somit jedes Brutpaar und jeder Jungvogel. Besonders gefährdet sind die Braunkehlchen durch generelle Lebensraumverluste und eine zu frühe Mahd der Brut- und Nahrungsflächen, aber auch durch Störungen wie beispielsweise freilaufende Hunde.

Um das Aussterben des Braunkehlchens in Hessen zu verhindern, hat die Staatliche Vogelschutzwarte 2014 die Erstellung eines Artenhilfskonzepts für das Braunkehlchen in Hessen beauftragt. Seitdem bietet die Staatliche Vogelschutzwarte jährlich eine Beratung durch Artexperten an. Die Beratung kann von Behörden, Verbänden und Bewirtschaftern kostenlos angefordert werden, um bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen. Bereits 2017 hat in den Kerngebieten der Braunkehlchen im Vogelsbergkreis außerdem eine Effizienzkontrolle der bis dahin umgesetzten Maßnahmen stattgefunden. Vor allem durch die enge Zusammenarbeit des Amtes für Wirtschaft und den ländlichen Raum (AWLR), des Naturschutzgroßprojekts Vogelsberg, der NABU-Stiftung und der Artberater der Staatlichen Vogelschutzwarte konnten dabei viele Verbesserungen, wie die Gehölzreduzierung oder späte Mahdtermine des Grünlands, erzielt werden. Voraussetzung hierfür ist immer auch eine gute und enge Zusammenarbeit mit den Landbewirtschaftern. So erfolgten zuletzt durch das Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg großflächige Zaunbaumaßnahmen in der Lüderaue bei Crainfeld zur Schaffung von Ansitzwarten und 10 Meter breiter Altgrasbereiche. Insgesamt 6,5 Kilometer Zaun wurden hierbei errichtet und einige Flächen entbuscht. Bereits seit dem Jahr 2015 wurden zudem über 2.000 Holzweidepfähle gemeinsam mit Landwirten durch das AWLR, Sachgebiet Landschaftspflege, aufgestellt. Auch diese dienen als Ansitz- und Singwarten sowie zur Abgrenzung von Nutz- und Altgrasfläche. Zu weiteren unterstützenden Maßnahmen konnten viele Landwirte in diesen Gebieten im Rahmen der Agrarumweltprogramme durch das AWLR beraten werden. Diese Landwirte leisten durch spätere Mahdtermine, eine geringere Düngung und die Anlage von Altgras- bzw. Saumstreifen einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Wiesenbrütervorkommen im Vogelsberg.

Von 2023 bis 2025 soll nun der Bruterfolg der Braunkehlchen in Abhängigkeit von Umweltfaktoren unter die Lupe genommen werden, um belastbare Aussagen zur Nistplatzwahl und zu den möglichen Ursachen von Erfolg und Misserfolg von Bruten treffen zu können. Dabei wird auch die Nahrungsverfügbarkeit für die insektenliebenden Braunkehlchen überprüft. Diese Untersuchung wird in Zusammenarbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen mit dem Fachgebiet Tierökologie der Universität Marburg durchgeführt. Flugfähige Insekten werden dabei mit Hilfe sogenannter Malaise-Fallen gefangen, die jeweils zwischen 01. Mai und 30. August eines Jahres auf ausgewählten Flächen aufgestellt werden. Dadurch ist es möglich über die gesamte Brutsaison eine Aussage zum Einfluss der Insektenbiomasse auf die Ansiedlung und den Bruterfolg des Braunkehlchens zu treffen. Die Malaise Fallen selbst stellen dabei keinerlei Gefahr für die Braunkehlchen dar und auch bei der Kontrolle der Fallen wird darauf geachtet, die Brutpaare möglichst wenig zu stören.

Weitere Aspekte der Maßnahmenüberprüfung in den Braunkehlchen-Brutgebieten ist die Untersuchung von Zusammensetzung und Struktur des Lebensraums generell und der Vegetation im speziellen in Form der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK). Unter anderem wird auch die Verfügbarkeit der Ansitzwarten (natürliche und künstliche, wie Schilder, Pfosten etc.) ermittelt. Unterstützend werden zudem Daten von Fernerkundungssystemen, also Satellitendaten, herangezogen.

Bitte helfen auch Sie mit beim Schutz der Braunkehlchen, indem Sie die Flächen nicht betreten, Hunde an der Leine führen und sich den Malaise-Fallen nicht nähern.

Autoren:

Janina Klug und Lars Wichmann, Dezernat N3, Staatliche Vogelschutzwarte, Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)

Johannes Euler, Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg

Joachim Schönfeld, Amt für Wirtschaft und ländlichen Raum Vogelsberg

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-333
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel