Der UN-Ausschuss hat gestern seine 29. Sitzung eröffnet. Am 29. und 30. August ist Deutschland an der Reihe. Im Rahmen des Staatenprüfverfahrens muss die Bundesregierung nach acht Jahren dem Ausschuss erneut Rede und Antwort stehen. Auch die deutsche Zivilgesellschaft wird gehört. Joachim Busch ist einer von fünf Selbstvertreter*innen, die am 29. August vor dem Fachausschuss sprechen werden.
Neben dem Staatenbericht aus dem Jahr 2019 mit Ergänzungen aus dem Mai dieses Jahres legen das Institut für Menschenrechte und die deutsche Zivilgesellschaft Prallelberichte vor. Die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses werden voraussichtlich im Oktober 2023 veröffentlicht. Bis zu einer nächsten Prüfung Deutschlands vor dem UN-Ausschuss können gut und gerne zehn Jahre vergehen. „Umso wichtiger ist es, dass Deutschland dieses Staatenprüfverfahren ernst nimmt und den Empfehlungen des Fachausschusses zeitnah Folge leistet. Denn es gibt noch viel zu tun, um in Deutschland die Rechte aus der UN-BRK Wirklichkeit werden zu lassen: Menschen mit Behinderung haben noch lange nicht die gleichen Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderung. Das gilt umso mehr, je schwerer die Beeinträchtigung ist“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.
Alle Unterlagen und weitere Hinweise zum Staatenprüfverfahren gibt es im Internet unter www.lebenshilfe.de.
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