Im Juni und Juli dieses Jahres haben die meisten Erwerbstätigen ihre jährliche Renteninformation oder -auskunft erhalten. „Eine konkrete Zahl, welcher Betrag im Ruhestand zur Verfügung steht, bietet das Dokument allerdings nicht“, ordnet Sylvia Schönke das Schreiben ein. Denn bei dem in der der Renteninformation oder -auskunft genannten Betrag handelt es sich um einen Brutto-Wert, von dem im Alter noch Kranken- und Pflegekassenbeiträge abgehen. Deren Höhe ändert sich laufend, aktuell liegen die Abzüge für die Krankenversicherung bei 7,3 Prozent, diejenigen für die Krankenversicherung zwischen 3,05 und 3,4 Prozent. Steuerliche Abzüge sind individuell unterschiedlich, für genaue Prognosen ist eine Steuerberatung die beste Adresse.
Dass eine zu späte Auseinandersetzung mit der eigenen Altersvorsorge unangenehme Folgen haben kann, zeigt sich vor allem bei geförderten Produkten wie der Riesterrente oder einer betrieblichen Altersvorsorge. Denn die Wahl zwischen verschiedenen Auszahlungsmodellen, wie Einmalzahlung, monatlicher Rente oder einer Kombination aus beidem, ist meist nur innerhalb bestimmter Zeiträume möglich. „Wer seine Wünsche zu spät an die Versicherung heranträgt, läuft Gefahr, im Alter mit einer Auszahlungsmethode leben zu müssen, die nicht zur individuellen Lebenssituation passt“, so Schönke. Zudem gilt auch hier zu beachten, dass Auszahlungen steuerpflichtig sind und Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherungen anfallen können.
Größeren Gestaltungsspielraum bieten ungeförderte private Vorsorgeprodukte. Schönke empfiehlt jedoch auch hier eine genaue Planung. „Selbst bei der Investition in Wohneigentum bleibt die Frage, wie sich am besten Geld für nötige Reparaturen und Erneuerungen zur Seite legen lässt“, so die Expertin. Ein belastbarer Auszahlungsplan und die durchdachte Verwaltung von Geld für einmalige hohe Ausgaben schaffen Sicherheit.
Hilfe dabei, komplexe Regelungen und Vertragsgestaltungen zu verstehen und auf eigene Bedarfe anzupassen, bietet die unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale. Eine Beratung zur Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Brandenburg dauert meist eine Stunde und kostet 40 Euro.
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
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Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
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