Anstatt den Fokus auf versiegelte Flächen wie Dächer, Fassaden oder Parkplätze zu legen, die Studien zu Folge ausreichend Potenziale bieten, um die Energieziele der Bundesregierung bis 2040 zu erreichen, wird nun auch vor Landschaftsschutzgebieten kein Halt mehr gemacht. Von rein wirtschaftlichen Interessen getrieben, werden nun Bereiche unserer Landschaft geopfert, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt, ihrer Eigenart, Vielfalt oder Schönheit oder auf Grund ihres besonderen Erholungswertes für den Menschen unter Schutz gestellt wurden. „Mit der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird der Schutzzweck dieser Gebiete mit Füßen getreten“, so die Einschätzung durch Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg. „Auch wenn im Kriterienkatalog des Ministeriums der Fokus auf derzeit aus ökologischer Sicht wenig wertvolle Flächen gelegt wird, müssen Landschaftsschutzgebiete in Gesamtheit betrachtet werden. Landschaftsschutzgebiete verfolgen immer auch das Ziel, die Qualität des Landschaftsbildes zu verbessern und einen intakten Naturhaushalt wiederherzustellen. Mit der Errichtung industrieller Anlagen erscheint das Erreichen dieser Ziele ausgeschlossen. Die Absicht des Umweltministeriums Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten zuzulassen, zeigt einmal mehr, dass die Landesregierung den Naturschutz und seine internationalen Verpflichtungen nicht ernst nimmt“, so Ellner.
Landschaftsschutzgebiete machen in Brandenburg etwas mehr als 30 Prozent der Landesfläche aus. Bei der Weltnaturkonferenz von Montreal hat sich Deutschland und somit auch Brandenburg dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 30 Prozent der Landesfläche unter einen effektiven Schutz zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu stellen, um dem weltweiten Artensterben entgegenzuwirken. Damit wären die Landschaftsschutzgebiete als Gebietskulisse für die Umsetzung dieses Ziels in Brandenburg prädestiniert. Doch anstatt Strategien zu entwickeln, wie eine Verbesserung des Naturhaushalts gelingen kann, wird der großflächige Verbrauch von wertvollen Flächen in Kauf genommen.
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