Reiseversicherungen dürfen keine ärztlichen Atteste mehr verlangen

In einem wegweisenden Gerichtsurteil (Aktenzeichen: 12 O 13566/22) hat das Gericht am 14. September 2023 entschieden, dass Reiseversicherungsunternehmen von ihren Kunden bei einer Stornierung keine ärztlichen Atteste verlangen dürfen. Die Entscheidung erging im Fall, den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Versicherungsgesellschaft Ergo angestrengt hatte. Die Klausel in den Bedingungen zur Reiseversicherung der Ergo, die eine ärztliche Bescheinigung für die Stornierung verlangte, wurde von den Richtern als rechtswidrig eingestuft.

Dieses Urteil markiert einen bedeutenden Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland und setzt klare Grenzen für die Praktiken von Reiseversicherungen im Umgang mit Stornierungen. Kunden haben nun das Recht, ohne ärztliches Attest ihre Reisen zu stornieren, ohne dabei gegen die Versicherungsbedingungen zu verstoßen. Dies erleichtert den Kunden nicht nur den Prozess der Stornierung, sondern kann auch erhebliche finanzielle und zeitliche Belastungen verhindern.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein entscheidender Schritt zum Schutz der Verbraucherrechte. Reisen können aus verschiedenen Gründen storniert werden, und oft genug sind diese Gründe bereits belastend genug für die Betroffenen. Die Forderung nach einem ärztlichen Attest stellte eine zusätzliche und oft unnötige Hürde dar.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verdient Lob für ihr Engagement im Kampf gegen diese Praxis. Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Gerichte die Rechte der Verbraucher verteidigen und sich für faire und transparente Versicherungsbedingungen einsetzen.

Es sollte daran erinnert werden, wie wichtig es ist, dass Versicherungsbedingungen für Verbraucher verständlich und zugänglich sind. Diese Entscheidung ist ein positiver Schritt in diese Richtung und zeigt, dass Verbraucherrechte in Deutschland ernst genommen werden.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

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