Perspektivlosigkeit abwenden!

Die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist ein wichtiges Förderinstrument und essenzieller Bestandteil für die Umsetzung des Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland. Nach dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für 2024 will der Bund seinen Anteil um gut 293 Millionen Euro kürzen. Die Sonderrahmenpläne „Ökolandbau und Biologische Vielfalt“ und „Ländliche Entwicklung“ werden gestrichen. Künftig müssen sie zusätzlich aus dem Allgemeinen GAK-Rahmenplan finanziert werden. Die Ziele der aufgelösten Sonderrahmenpläne stehen somit in Konkurrenz mit allen weiteren Maßnahmen um deutlich gekürzte Bundesmittel. Für die Länder und insbesondere für die deutschen Landschaftspflegeorganisationen hätten die Kürzungen drastische Auswirkungen.

Die GAK ist ein wichtiges Planungs- und Förderinstrument für Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft und essenzieller Bestandteil für die ambitionierte Umsetzung des GAP-Strategieplans bis 2027 in Deutschland. Die GAK-Mittel werden von den Ländern zur langfristigen Ko-Finanzierung von Agrar-Umweltmaßnahmen, zur Anlage, Renaturierung und Pflege von Biotopen (zum Beispiel artenreiche Wiesen, Feldhecken, Streuobstwiesen oder Gewässer) eingesetzt. Viele Maßnahmen können nur in vertrauensvoller und langfristiger Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben und mit Landschaftspflegeorganisationen umgesetzt werden.

Streichung der GAK-Mittel steht im Widerspruch zu Koalitionsvertrag

Eine Streichung der GAK-Mittel gefährdet diese Zusammenarbeit. Die geplanten Kürzungen und Streichungen der GAK-Kassenmittel und der zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen widersprechen den aktuellen Anstrengungen der Bundesregierung, beispielsweise im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Sie macht die Zielsetzungen der Bundesregierung unglaubwürdig, wie sie im aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten werden.

Die Kürzungen hätten auch massive finanzielle Auswirkungen für die Länder und damit unmittelbar auf die Umsetzung zahlreicher, den Agrarnaturschutz stärkenden langfristigen Förderprogramme und -maßnahmen. Die Kürzungen treffen gerade jene Länder besonders hart, die die bereitgestellten Mittel bislang komplett umgesetzt haben. Für Länder wie Bayern, Brandenburg, Hessen oder Thüringen bewegen sich die Kürzungen der Bundesmittel für ihre Agrarnaturschutzprogramme in Millionenhöhe.

Landwirtschaft verliert wichtige Finanzierungsgrundlage

Der Sonderrahmenplan „Ökolandbau und Biologische Vielfalt“ ermöglichte den Ländern gezielt Bundesmittel für den kooperativen Naturschutz zur Verfügung zu stellen. Förderprogramme der Landschaftspflege oder der Vertragsnaturschutz, die wirkungsvollsten Mittel gegen das Artensterben in der Kulturlandschaft, sind massiv betroffen. Landwirt*innen und Landschaftspflegeorganisationen verlieren eine wichtige Finanzierungsgrundlage. Eine abrupte Kürzung der Mittel gefährdet deshalb auch den kooperativen Naturschutz massiv und langfristig.

Die 197 Landschaftspflegeorganisationen, wie Landschaftspflegeverbände, Landschaftserhaltungsverbände, Lokale Aktionen und Biologische Stationen, sind regionale Organisationen, in denen Personen aus Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Gemeinden gleichberechtigt und kooperativ zusammenarbeiten. Damit leisten sie einen essenziellen Beitrag, um die regionalen Kulturlandschaften als Lebens-, Arbeits- und Naturraum zu erhalten.

„Die zusätzlichen GAK-Mittel des Bundes sind für die kooperative Arbeit der bayerischen Landschaftspflegeverbände unerlässlich“, mahnt DVL-Bayernkoordinatorin Beate Krettinger. „In Zusammenarbeit mit Landwirtinnen und Landwirten können zum Beispiel artenreiche Flachlandmähwiesen und Feuchtflächen gemäht und beweidete Wacholderheiden und Kalkmagerrasen nachgepflegt werden. Ohne diese Mittel fällt ein wichtiger finanzieller Baustein der Landschaftspflege und damit auch ein verlässliches Zusatzeinkommen für Landwirtinnen und Landwirte, die diese Maßnahmen ausführen, weg.“

Auch für die Thüringer Landschaftspflegeverbände und Natura 2000-Stationen hat der neue Haushaltsentwurf drastische Konsequenzen: „Mit den geplanten Kürzungen würden erhebliche Einschnitte in die Finanzierung der Handwerkzeuge unserer Landschaftspflegeverbände und Natura 2000-Stationen entstehen. Das wirft uns in der Umsetzung der Managementplanung in den Natura 2000-Gebieten in den nächsten Jahren zurück und bedroht die Existenz der Verbände, da fast alle Stellen über Projekte kofinanziert werden“, betont Jana Apel, DVL-Landessprecherin Thüringen und Geschäftsführerin des LPV Mittelthüringen sowie der Natura 2000-Station Mittelthüringen/Hohe Schrecke.

Vergleichbar ist die Situation in Hessen. „Seit einigen Jahren wird mit Landesmitteln der Aufbau und Basis-Betrieb von Landschaftspflegeverbänden flächendeckend unterstützt. Zusätzliche GAK-Mittel werden genutzt und sind unerlässlich, um vor Ort mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren Artenschutzprojekte- und Streuobstsanierungen umzusetzen. Die geplanten Kürzungen bedrohen die Handlungs- und Entwicklungsfähigkeit der Landschaftspflegeverbände und gefährden das bislang mühsam aufgebaute Vertrauen der Flächenbewirtschafter und Kommunen, welches für einen effektiven Natur- und Klimaschutz unerlässlich ist“, verdeutlicht Dr. Dietmar Simmering, DVL-Landeskoordinator der hessischen Landschaftspflegeverbände.

„Die GAK bildete bisher ein Fundament für langfristige angelegte Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz. Mit den Kürzungen und Streichungen droht der GAK somit die Perspektivlosigkeit für Landwirtschaft, Landschaftspflege und Natur. Für die Landschaftspflegeverbände und ihre Anstrengungen im kooperativen Naturschutz wären die Kürzungen der GAK ein enormer Rückschlag, mitunter sogar existenzbedrohend“, erklärt DVL-Vorsitzende Maria Noichl, MdEP.

Der DVL appelliert daher nachdrücklich an Bundesfinanzminister Christian Lindner, Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sowie an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, von den geplanten Kürzungen der GAK-Mittel abzusehen und die Fortführung der sehr gut akzeptierten und erfolgreichen Programme abzusichern.

Über Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. (DVL)

Landschaftspflegeorganisationen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutzverbänden und Kommunen. Ihr Ziel ist es, typische Eigenarten und gesunde Lebensgrundlagen in den von Menschen genutzten Landschaften zu erhalten. Der DVL ist der Dachverband der 197 Landschaftspflegeorganisationen in Deutschland (Landschaftspflegeverbände, Landschaftserhaltungsverbände, Lokale Aktionen und Biologische Stationen). Sie arbeiten mit über 10.000 landwirtschaftlichen Betrieben für den Naturschutz eng zusammen.

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