– FIAN konnte im Einflussbereich aller Farmen Indigene und bäuerliche Gemeinden identifizieren, die in den Berichten von PAYCO keine Erwähnung finden.
– Es gibt klare Indizien, dass national und international verankerte Rechte auf Land und natürliche Ressourcen Indigener Völker durch den Aufbau der umliegenden Farmen verletzt werden.
– Die Rechercheergebnisse zeigen, dass PAYCO selbst mehrere Tausend Hektar Wald gerodet hat, sowie sich Landgüter angeeignet hat die wenige Jahre vor dem Einstieg der DEG teilweise fast vollständig gerodet wurden.
– Die PAYCO-Farmen liegen zum Teil in hoch-sensiblen Öko-Gebieten, wobei die Risiken eines Eingriffs in diese Gebiete in den PAYCO-Berichten nicht erläutert werden. Dies betrifft auch eine fehlende Berichterstattung zur Art und Menge der in den Farmen aufgeführten Pestizide.
Rechercheergebnisse stützen die Auskunftsklage
„Die Rechercheergebnisse verstärken den Verdacht, dass bei dem Projekt Menschenrechte und Umweltschutzstandards missachtet wurden und bestätigen die Gründe der Auskunftsklage gegen die DEG und den KfW“, so Almudena Abascal und Marian Henn, Lateinamerika-Referent*innen bei FIAN Deutschland.
Marian Henn kritisiert: „Der UN-Ausschuss für Menschenrechte hat schon 2007 die hohe Landkonzentration als zentrales menschenrechtliches Problem in Paraguay identifiziert. In diesem Zusammenhang ist es nicht nur entwicklungspolitisch höchst fragwürdig, wenn die DEG sich kurze Zeit später bei einem der größten Landbesitzer des Landes einkauft, mit dem erklärten Ziel, weitere 5000 Hektar zu erwerben.“
„Ebenso inakzeptabel ist es, dass die DEG sich darauf zurückzieht, dass PAYCO Rodungen offiziell beantragt habe. Dabei wissen wir, dass Paraguay weltweit zu den Ländern mit den höchsten Entwaldungsraten zählt und nationale Gesetzgebungen zum Wald- und Umweltschutz viel zu lasch umgesetzt werden.“, ergänzt Almudena Abascal.
DEG und PAYCO auch Thema im Entwicklungs-Ausschuss am morgigen Mittwoch
FIAN fordert seit 2016, dass das BMZ die Entwaldungsaktivitäten den von Ihnen finanzierten Projekte erfasst. „Wie ist es im Kontext der sich zuspitzenden Klima- und Biodiversitätskrise möglich, dass das Entwicklungsministerium solche Waldrodungen durch seine eigenen Durchführungsorgane nicht nachhält?“, fragt Roman Herre, Agrarreferent von FIAN. „Menschenrechte brauchen Transparenz – denn diese sind überhaupt erst die Grundlage zur Rechenschaftslegung. Die deutsche Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, sich ein Bild von der menschenrechtlichen Praxis der deutschen Entwicklungszusammenarbeit machen zu können.“
Der Bericht findet sich hier: Die Entwicklungsbank DEG als Großgrundbesitzer: Der Fall PAYCO: https://www.fian.de/wp-content/uploads/2023/09/Bericht-PAYCO_2.pdf
Ein heute parallel veröffentlichten Bericht des Investigativ-Portals correctiv zu Abholzung durch PAYCO: https://correctiv.org/?p=163354
Link zum öffentlichen Tagesordnungspunkt „Land governance“ des Entwicklungsausschusses im Bundestag am 27.9.2023 https://www.bundestag.de/ausschuesse/a19_wirtschaftliche_zusammenarbeit_entwicklung/oeffentliche_anhoerungen/967156-967156
Hintergrund PAYCO
Seit 2013 hält die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) 15,8 Prozent der Anteile der Paraguay Agricultural Corporation (PAYCO). Sie beteiligte sich mit 25 Mio. Euro an dem Unternehmen. PAYCO ist ein luxemburgisches Agrarunternehmen und betreibt Landwirtschaft, Viehzucht und Holzwirtschaft. Die Investition diente ausdrücklich dem Ziel, weitere 5.000 Hektar Land für das Unternehmen zu erwerben. PAYCO war zum diesem Zeitpunkt mit 146.000 Hektar bereits der zweitgrößte Landbesitzer in Paraguay.
Aktueller Stand der Auskunftsklage
Projekte, die indirekt durch den deutschen Staat, der Eigentümer der KfW ist, mitfinanziert werden, müssen menschenrechtskonform und öffentlich zugänglich sein. Anfragen auf Einsichtnahme wurden aber durch die DEG und die KfW – auch gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestags – wiederholt abgelehnt. Angesichts dieser Weigerung der DEG/KfW, Informationen weiterzugeben, reichte FIAN Deutschland zusammen mit dem ECCHR zwei Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Köln und Frankfurt gegen die DEG und die KfW ein. Im November 2022 entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt in der Klage gegen die KfW zugunsten von FIAN, wogegen Berufung eingelegt wurde. Das Verfahren gegen die DEG ist noch anhängig.
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