Der Trend zu mehr Fahrzeugen mit einem Elektro- oder einem Hybridantrieb und damit zu mehr Nachhaltigkeit auf deutschen Straßen ist ungebrochen. Das zeigt ihr steigender Anteil an den Kfz-Neuanmeldungen. „Wir bieten unseren Kunden aber auch zukünftig einen technikneutralen Versicherungsschutz“, betont Dr. Thomas Niemöller, Vorstand Komposit bei der Continentale. „Das bedeutet, dass wir sowohl klassische Fahrzeuge mit Verbrennermotor als auch moderne Elektro- und Hybridfahrzeuge unabhängig vom Automatisierungsgrad für unsere Kunden bestmöglich und mit modernsten Leistungen versichern.“
Verbesserter Schutz für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge
Die Leistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge umfassen bei der Continentale neben der Allgefahrendeckung für den Akku auch den Versicherungsschutz für Wallboxen, Ladegeräte und -kabel. Im Pkw-Komfort-Tarif erhöhte die Continentale nun die Leistungsgrenze für Folgeschäden nach Kurzschluss oder Tierbiss auf 20.000 Euro. Ganz neu im Leistungskatalog ist die Kostenübernahme für einen Löschcontainer-Einsatz bis zu 3.000 Euro. Ebenfalls neu im Pkw-Komfort-Tarif: Wer nach einem Totalschaden Anspruch auf eine Neupreisentschädigung hat und sich bei der Ersatzbeschaffung für den Umstieg auf ein reinen Elektro- oder Wasserstoff-Auto entscheidet, erhält eine Wechselprämie von 2.500 Euro.
Persönlicher Ansprechpartner
Neben hervorragenden Leistungen ist die Continentale vor allem ein Garant für schnellen und persönlichen Service: „Bei uns landen Versicherte mit ihren Anliegen nicht in einem anonymen Callcenter. Sie haben von Anfang an ihren persönlichen Ansprechpartner“, sagt Dr. Niemöller. „Deshalb ist es wichtig, beim Abschluss einer Kfz-Versicherung nicht nur auf niedrige Preise zu achten. Guter Service ist ebenfalls sehr wichtig.“
Weitere zentrale Leistungen des Continentale Komfort-Tarifs:
- 24 Monate Neupreis- bzw. Kaufwertentschädigung: Bei Totalschaden oder Verlust innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung bzw. Erwerb des Fahrzeugs wird statt des üblichen Wiederbeschaffungswertes der Neupreis bzw. Kaufwert erstattet.
- Schäden durch Tierbisse einschließlich Folgeschäden: Die Continentale zahlt nicht nur für unmittelbar verursachte Schäden, sondern auch für mögliche Folgeschäden.
- Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit: Der Versicherer zahlt auch, wenn der Fahrer grob fahrlässig handelt. Zum Beispiel, wenn er sich nach dem schreienden Kind auf der Rückbank umdreht und dadurch ein Unfall passiert. Ausgenommen bleiben Schäden durch Alkohol- und Drogenkonsum oder fahrlässige Herbeiführung eines Diebstahls.
- Schutz bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: In der Vollkasko mitversichert sind zum Beispiel Schäden durch Verrutschen der Ladung infolge einer starken Bremsung, Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt, Achsbruch nach Fahren durch ein Schlagloch.
- Beitragsfreies Krankenhaustagegeld für den Fahrer: Hier zahlt die Continentale nach einem Unfall mit dem versicherten Pkw bis zu vier Wochen zehn Euro Krankenhaustagegeld.
Freie Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Infos unter https://makler.continentale.de/kfz.
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