Flughafenverband ADV: Strafbarkeitslücken im Gesetz schließen

In den letzten zwei Jahren kam es in Deutschland zu mehreren schwerwiegenden Zwischenfällen durch die „Letzte Generation“. Wiederholt sind Aktivisten in die Sicherheitsbereiche der Flughäfen eingedrungen. Tausende Reisende wurden durch Flugausfälle und Verspätungen in Mitleidenschaft gezogen.

„Wir verurteilen auf das Schärfste die gesetzbrechenden Aktionen der „Letzten Generation“. Das ist längst keine Spielerei mehr. Deshalb befürwortet der Flughafenverband ADV die Initiative von Verkehrsminister Dr. Volker Wissing vollumfänglich nach härteren, strafrechtlichen Konsequenzen. Die bestehenden Strafbarkeitslücken bei der Verfolgung der Eindringlinge müssen geschlossen werden“, erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV.

Bislang konnten Eindringlinge in den Sicherheitsbereich der Flughäfen meist nur zu überschaubaren Geldstrafen aufgrund von Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt werden. Der Flughafenverband ADV fordert eine Verschärfung von §315 Strafgesetzbuch, der den „Gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ regelt.

Über den Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.

Als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland vertritt die ADV – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) – bereits seit 1947 die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei arbeitet die ADV eng mit den Flughäfen in Österreich, der Schweiz und Ungarn zusammen.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland ein. Das gute Miteinander von Anwohnern und Flughäfen ist der ADV ein besonderes Anliegen.

In allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ist die ADV der Berater und Partner von Wirtschaft, Politik und Regionen. Die Facharbeit umfasst zudem die Bereiche Luftsicherheit, Standortentwicklung, Flughafenbetrieb und Flughafeninfrastruktur, vernetzte Verkehrsplanung sowie den Umwelt- und Fluglärmschutz.

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