Die vorgesehenen Regelungen müssten jetzt so ausgestaltet werden, dass alle Erneuerbaren Wärmetechnologien die Dekarbonisierung des Wärmesektors zügig voranbringen können. Hier dürfe auf keine Erneuerbare Quelle verzichtet werden. Das erfordere für die Bioenergie unter anderem die Streichung des Biomassedeckels. Auch dürfe grünes Methan nicht gegenüber Wasserstoff benachteiligt werden. Zusätzlich müsse sichergestellt sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht von einer Investition in eine Erneuerbare Heizungsanlage abgehalten würden, die jetzt einen Beitrag zur Wärmewende liefern wollen. „Heizungen, die den 65 Prozent Anteil Erneuerbarer Wärme erfüllen, sollten Bestandsschutz erfahren und im Falle eines späteren Netzausbaus von einem Anschlusszwang befreit werden”, so Peter.
Die Pflicht zur Umstellung auf mindestens 65 Prozent Erneuerbare Wärme in Heizungen verzögert sich nach dem vorliegenden Gesetzentwurf vielerorts bis 2028, um die Kommunale Wärmeplanung deutschlandweit zu gewährleisten. Das Ziel einer 50-prozentigen Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien bis 2030 müsse deshalb auch dadurch erreicht werden, dass Hindernisse für lokale Wärmeanlagen weiter abgebaut werden. „Wenn Erneuerbare Wärmeanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und weitere Bestimmungen im Baugesetzbuch (BauGB) angepasst werden, schaffen wir die Ziele leichter”, so Peter. Hemmnisse bestünden im BauGB insbesondere bei den Regelungen zum Bauen im Außenbereich für Solar- und Geothermieprojekte, bei der Umrüstung bestehender Biogasanlagen von Stromerzeugung auf Biomethaneinspeisung sowie bei der Wärmeauskopplung von Biogasanlagen. „Jetzt sind alle Weichen so zu stellen, dass die Wärme in Netzen und Kellern dekarbonisiert wird und damit fossile Versorgungs- und Kostenkrisen künftig vermieden werden”, so Peter abschließend.
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