Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält es für sehr wahrscheinlich, dass Fiat vom BGH verurteilt wird. Nach der am 26. Juni 2023 durch das oberste Gericht vorgegebenen neuen Diesel-Rechtsprechung sind die Hürden für eine erfolgreiche Klage gegen Autohersteller erheblich gesenkt worden. Bereits fahrlässiges Handeln genügt für Ansprüche auf Schadensersatz. Dr. Stoll & Sauer rät daher Dieselfahrern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH und BGH gibt es auf unseren Spezial-Websites.
Seit 2020 steht der Diesel-Abgasskandal bei Fiat im Fokus
Seit Sommer 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Fiat-Abgasskandal – bisher ohne veröffentlichte Ergebnisse. Vor allem Wohnmobile sind vom Skandal betroffen, da die meisten Hersteller auf den Fiat Ducato als Basisfahrzeug vertrauen. 2020 sprach die Staatsanwaltschaft von 200.000 Freizeitfahrzeuge. Der Fiat-Diesel Multijet soll mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr. Bei den Abschalteinrichtungen handelt es sich um einen sogenannten Timer, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung ausschaltet, und das Thermofenster, das die Abgasregulierung von der Außentemperatur abhängig steuert. Mittlerweile hat der Skandal die Instanzen durchlaufen. Am 27. November 2023 will sich der Bundesgerichtshof mit dem Skandal erstmals in einer mündlichen Verhandlung beschäftigen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die mittlerweile über 3500 Klagen gegen Fiat anführt, fasst das Verfahren am BGH kurz zusammen:
- Der Bundesgerichtshof (BGH) wird über die Frage verhandeln, ob der italienische Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet.
- Der Kläger kaufte im April 2018 ein Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight A68 von einem Dritten. Der in das Wohnmobil eingebaute Dieselmotor der Baureihe 2,3-l-MultiJet II (96 kW) stammt von einem weiteren Hersteller. Die EG-Typgenehmigung für das Basisfahrzeug wurde der Beklagten in Italien nach Maßgabe der Abgasnorm Euro 6 erteilt.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte vor Erwerb des Wohnmobils im Jahr 2016 ein Verfahren nach Art. 30 Abs. 3 Satz 1 der inzwischen außer Kraft getretenen Richtlinie 2007/46/EG eingeleitet. Die italienische Genehmigungsbehörde hatte im Jahr 2016 keinen Anlass für ein behördliches Einschreiten gesehen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises und der Finanzierungskosten. Er ist der Ansicht, dass die Beklagte durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem Wohnmobil gegen das Gesetz verstoßen und ihm dadurch einen Schaden zugefügt habe.
Das Landgericht Bayreuth hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Der BGH muss nun entscheiden, ob die Beklagte durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB begangen hat.
Für eine Haftung der Beklagten spricht, dass die Abschalteinrichtung gegen die EU-Gesetzgebung verstößt. Die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) schreibt vor, dass Fahrzeuge mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung ausgestattet sein müssen. Die Abschalteinrichtung führt dazu, dass das Wohnmobil die emissionsrechtlichen Anforderungen der EG-FGV nicht erfüllt.
Der BGH muss zunächst prüfen, ob der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz nach deutschem Recht hat. Dies ist der Fall, wenn das Wohnmobil in Deutschland erworben wurde und der Schaden in Deutschland eingetreten ist.
Fazit: Die Entscheidung des BGH wird sich auf die Rechte von Wohnmobilbesitzern, die ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft haben, auswirken. Sollte der BGH entscheiden, dass Fiat haftet, könnte dies zu einer Vielzahl von erfolgreichen Schadensersatzklagen von Wohnmobilbesitzern führen. Der BGH hatte am 26. Juni 2023 ein neues Kapital im Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie aufgeschlagen. Die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen senkte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi, VW und Mercedes erheblich. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt seitdem für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Noch bis zum Juni 2023 beharrte der BGH im Diesel-Abgasskandal auf den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit der Autohersteller. Nun lautet im Diesel-Abgasskandal die Formel: fahrlässiger Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung = Schadensersatz.
Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei VW, Mercedes und FCA/Stellantis in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Urteilen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Bundesgerichtshof (BGH) erneut ein großes Stück weitergekommen. Der Skandal ist noch nicht zu Ende. Die Chancen auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.
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