Für mehr Wohnungsbau: Architektenkammer fordert Senkung der Grunderwerbssteuer und Neuausrichtung der Förderkulisse

Die nordrhein-westfälische Architektenschaft fordert eine konsequentere Politik für mehr Wohnungsbau. Auf ihrer 71. Vertreterversammlung verabschiedeten die 201 Delegierten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am Samstag (21.10.23) in Düsseldorf einen Maßnahmenkatalog, der u.a. die konsequente Fortsetzung der Vergabe landeseigener Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau, das Aussetzen der Grunderwerbssteuer für Wohnbaugrundstücke, die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für den Neubau von geförderten Wohnungen von 19 auf 7 Prozent sowie die deutliche Beschleunigung der Genehmigungsprozesse vorschlägt. „All das kann nur zum Erfolg führen, wenn die Baubehörden der Kommunen personell besser ausgestattet werden und auf Basis klarer, verlässlicher Grundlagen arbeiten können“, bekräftigte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Ernst Uhing.

„Der andauernde Rückgang der Genehmigungszahlen im Wohnungsbau darf nicht einfach hingenommen werden. Wir brauchen eine Bauwende“, erklärte Kammerpräsident Ernst Uhing in seiner Rede vor dem nordrhein-westfälischen Architektenparlament. Die Politik müsse innovative Instrumente für das Planen und Errichten von Bauwerken zulassen und beispielsweise den von der deutschen Architektenschaft geforderten „Gebäudetyp-e“ für einfaches und experimentelles Bauen rasch einführen. Zu prüfen sei auch, ob bei der Sanierung älterer Bauwerke die baurechtlichen Anforderungen der Erstgenehmigung (mit Ausnahme sicherheitsrelevanter neuer Anforderungen) Bestand haben könnten.

Die Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW forderte darüber hinaus die konsequente Digitalisierung in den nordrhein-westfälischen Bauämtern. Bauanträge müssten endlich digital eingereicht und verarbeitet werden, um Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und deutlich zu beschleunigen.

Normenmoratorium

Als Gastrednerin der Jahrestagung der nordrhein-westfälischen Architektenschaft kündigte die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Ina Scharrenbach, an, sich bundesweit für ein „Normenmoratorium“ einsetzen zu wollen. „Die Planungs- und Baubranche benötigt verlässliche Regeln und Rahmenbedingungen“, erklärte Ministerin Scharrenbach. „Wenn wir einfacher und schneller bauen wollen, dann brauchen wir ein integriertes Planungsrecht.“

Zweiter Hochschulstandort für Landschaftsarchitektur

Angesichts des eklatanten Mangels an Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten forderte die Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW die Einrichtung eines zweiten, universitären Studienstandorts für Landschaftsarchitektur in Nordrhein-Westfalen. Das qualifizierte Angebot der Hochschule OWL am Standort Höxter allein reiche nicht aus, um den Fachkräftebedarf zu decken, der u.a. durch den notwendigen Umbau unserer Städte und Gemeinden zur Klimafolgenanpassung entstanden sei. „Hier besteht dringlicher Handlungsbedarf“, war sich das NRW-Architektenparlament einig.

„Charta der Vielfalt“

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnen. Damit will die Kammer verdeutlichen, dass die NRW-Architektenschaft sich den Zielen der Anerkennung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland verpflichtet sieht. Die Charta strebt eine Arbeitswelt an, in der alle Mitarbeitenden Wertschätzung erfahren – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. „In Zeiten von Kriegen und gesellschaftlichen Disruptionen ist es wichtig, dass unser Architektenparlament ein Signal der Kooperation und des konstruktiven Miteinanders aussendet“, fasste Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW, die Tagungsergebnisse zusammen.

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