Ein Mann hatte seinem nebenan wohnenden Bruder für Notfälle einen Haustürschlüssel überlassen. Nach einem Streit verlangte er diesen zurück und ließ, nachdem der Bruder den Schlüssel nicht herausgab, ein neues Schloss einbauen. Die Kosten dafür muss er laut ARAG Experten selbst tragen, wie die Richter des Amtsgerichts München entschieden (Az.: 222 C 14447/23).
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