Preisanstieg um 7,5 Prozent: Wohngebäudeversicherungen werden 2024 teurer

  • Im Beispiel steigt der Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung um 163 Euro
  • Beitragserhöhung kann Sonderkündigung ermöglichen – Rechnung genau prüfen
  • Persönliche Beratung durch CHECK24-Expert*innen

Die Jahresbeiträge für Wohngebäudeversicherungen werden allein durch einen neuen Anpassungsfaktor 2024 um 7,5 Prozent teurer als 2023. Grund dafür sind die steigenden Kosten der Versicherer.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstanden im vergangenen Jahr versicherte Schäden an Häusern, Betrieben, Hausrat und Kraftfahrzeugen von rund vier Milliarden Euro.1 Davon entfielen rund drei Milliarden Euro an Schäden auf Wohngebäude- oder Hausratversicherungen.

„Neben hohen Schäden durch Unwetter sind Kosten für Baumaterialien wie Stahl, Stahlerzeugnisse, Holz oder Glas 2022 durch Lieferengpässe, Materialknappheit und hoher Energiepreise weiter gestiegen“, sagt André Boudon, Geschäftsführer Wohngebäudeversicherungen bei CHECK24. „Die gestiegenen Kosten, wirken sich auf die Versicherungsbeiträge aus, damit das Eigenheim von Verbraucher*innen auch künftig ausreichend versichert ist.“

Da einige Wohngebäudeversicherer Gebäude zum gleitenden Neuwert (Anpassungsfaktor) absichern, werden im Versicherungsfall Kosten für Reparaturen beziehungsweise zur Wiederherstellung auch dann übernommen, wenn diese höher sind als die ursprünglichen Baukosten.

Der GDV veröffentlicht jährlich einen neuen Anpassungsfaktor. Dieser wird auf Grundlage des Baupreisindexes für Wohngebäude sowie des Tariflohnindexes für Baugewerbe ermittelt. Wohngebäudeversicherer sind jedoch nicht dazu verpflichtet ihre Beiträge an diese Indexerhöhung anzugleichen. Einige Versicherer haben über sogenannte Wohnflächentarife keine Koppelung an den Index.

2024 wird der Anpassungsfaktor um 7,5 Prozent steigen. Für Kund*innen besteht nur bei vereinzelten Anbietern ein außerordentliches Kündigungsrecht oder die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs ist allerdings das Gebäude nicht mehr zum Neuwert versichert und im Schadenfall können die Leistungen anteilig gekürzt werden.

Im Beispiel steigt der Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung um 163 Euro

Die Absicherung für Gefahren wie Feuer und Blitzschlag, Leitungswasser sowie Elementarschutz mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 300 Euro kostet für ein Mehrfamilienhaus mit 230 m² in Duisburg2 aktuell rund 2.178 Euro pro Jahr. Durch die Indexanpassung erhöht sich der Beitrag zum 1.1.2024 um rund 163 Euro. Hinzu kommt in der Regel noch ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr (2,35 Prozent oder rund 51 Euro).

Für ein Einfamilienhaus in Dresden mit 120 m2 erhöht sich der Jahresbeitrag von 238 Euro auf 256 Euro.3 Hinzu kommt auch hier ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr (2,58 Prozent oder rund sechs Euro).

Beitragserhöhung kann Sonderkündigung ermöglichen – Rechnung genau prüfen

Nimmt der Versicherer eine Beitragserhöhung von über zehn Prozent vor, haben Kund*innen ein Recht auf Sonderkündigung. Bei vertraglichen Anpassungen, zum Beispiel einer Erhöhung des Anpassungsfaktors oder des Gebäudealters, erlischt das Sonderkündigungsrecht, da dieses nur bei tariflichen Erhöhungen gilt.

„Versicherungsnehmer*innen sollten bei einer Beitragsanpassung ihre Rechnung genau prüfen“, sagt André Boudon. „Steigt der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors, können Versicherte nicht vorzeitig kündigen. Versicherer weisen auf ihren Jahresrechnungen aus, ob der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors gestiegen ist. Erhöht der Versicherer den Beitrag allerdings davon unabhängig bei gleichbleibenden Leistungen, gibt es für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit zu einem neuen Anbieter zu wechseln.“

Wenn die Kosten für Schäden im Vergleich zum Vorjahr um mindestens fünf Prozent steigen, kann der Versicherer die Beiträge ohne Leistungsanpassung erhöhen. Versicherungsnehmer*innen haben dann jedoch die Möglichkeit, die Versicherung zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen – spätestens jedoch einen Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung.

Persönliche Beratung durch CHECK24-Expert*innen

Bei sämtlichen Fragen zur Wohngebäudeversicherung, etwa zu einem möglichen Wechsel nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung, beraten die CHECK24 Versicherungsexpert*innen persönlich per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1Quelle: GDV: https://www.gdv.de/… [23.10.2023]

2Profil: Massiv-Bauweise, harte Bedachung, nicht ausgebaut, ein Obergeschoss, drei Wohneinheiten mit Keller, insgesamt 230 m2, versicherte Gefahren: Feuer & Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm & Hagel, Elementar, Selbstbeteiligung bis 300 Euro, Baujahr 2014, Tarif die Bayerische Prestige

3Profil: Massive-Bauweise, harte Bedachung, nicht ausgebaut, ein Obergeschoss, ohne Keller, insgesamt 120 m2, versicherte Gefahren: Feuer & Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm & Hagel, keine Selbstbeteiligung, Baujahr: 2001, Tarif Gothaer Plus

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