Die Verkaufstransaktion wurde durchgeführt, nachdem alle aufschiebenden Bedingungen erfüllt wurden:
- Erhalt der Genehmigung durch die Wettbewerbskommission (ohne Bedingungen);
- Erhalt der Zustimmung gemäß Abschnitt 11 des Mineral and Petroleum Resources Development Act, 2002, zur Übertragung der Schürfrechte, die derzeit von RPM gehalten werden, auf den Betrieb von Sibanye-Stillwater in Rustenburg.
Die Parteien sind ferner übereingekommen, auf die letzte aufschiebende Bedingung für die Lieferung von 1.350.000 4Eoz durch den Kroondal-Betrieb an RPM zu verzichten, vorbehaltlich der folgenden überarbeiteten Bedingungen:
- Der Betrieb in Rustenburg wird RPM eine aufgeschobene Gegenleistung (Aufgeschobene Gegenleistung) zahlen, die ab dem 1. November 2023 berechnet wird, bis die vollen 1.350.000 4Eoz geliefert worden sind, was voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 der Fall sein wird (der aufgeschobene Zeitraum)
- Die aufgeschobene Gegenleistung wird als ein Betrag berechnet, der einem bestimmten Prozentsatz entspricht (dieser Prozentsatz basiert auf dem 4E Rand PGM-Korbpreis, der während des Zeitraums der aufgeschobenen Gegenleistung erzielt wird, der bei den derzeitigen Rohstoffpreisen auf 40 % geschätzt wird), und der dem kumulativen Vorsteuer-Cashflow des Kroondal-Betriebs entspricht, der während des aufgeschobenen Zeitraums erwirtschaftet wird (der kumulative Vorsteuer-Cashflow basiert auf der früheren Praxis der PSAs).
- Die verbleibenden Unzen (ca. 231.009 4E per Ende September 2023) werden weiterhin gemäß den Bedingungen der aktuellen Vereinbarung über den Kauf von Konzentrat (PoC) aus dem Betrieb Kroondal geliefert. Mit der Lieferung der letzten verbleibenden Unzen entfällt die PoC-Vereinbarung und das gesamte PGM-Konzentrat aus dem Kroondal-Betrieb unterliegt den Bedingungen der aktuellen Rustenburg-Vereinbarung über den Verkauf und die gebührenpflichtige Verarbeitung mit RPM
Neal Froneman, Chief Executive Officer von Sibanye-Stillwater, kommentierte: "Der frühere Abschluss der Transaktion ermöglicht die effektive Konsolidierung dieser Betriebe unter einem einzigen Eigentümer. Durch die Verlängerung der Betriebsdauer des Kroondal-Betriebs, der als eigenständiger Betrieb durch die bestehende PSA-Vereinbarung eingeschränkt war. Wir sind nun in der Lage, das wahre Potenzial unserer angrenzenden Ressourcen auszuschöpfen, indem wir den mechanisierten und kostengünstigen Betrieb in Kroondal für den Abbau an der Grenze zum Betrieb in Rustenburg nutzen. Dies wird den Abbau von entlegeneren Teilen des Erzkörpers des Rustenburg-Betriebs beschleunigen, voraussichtlich Tausende von Beschäftigten bis 2029 beschäftigen und die Schaffung eines bedeutenden gemeinsamen Werts für alle Beteiligten in der Region sicherstellen."
Über Sibanye-Stillwater
Sibanye-Stillwater ist ein multinationaler Bergbau- und Metallverarbeitungskonzern mit einem breit gefächerten Portfolio von Betrieben, Projekten und Investitionen auf fünf Kontinenten. Die Gruppe ist auch einer der weltweit führenden Recycler von PGM-Autokatalysatoren und hat Beteiligungen an führenden Minenabfallaufbereitungsanlagen.
Sibanye-Stillwater hat sich als einer der weltweit größten Primärproduzenten von Platin, Palladium und Rhodium etabliert und ist ein erstklassiger Goldproduzent. Das Unternehmen produziert und veredelt außerdem Iridium und Ruthenium, Nickel, Chrom, Kupfer und Kobalt. Die Gruppe hat vor kurzem damit begonnen, ihr Anlagenportfolio auf den Abbau und die Verarbeitung von Batteriemetallen auszuweiten und zu diversifizieren und verstärkt ihre Präsenz in der Kreislaufwirtschaft durch den Ausbau und die Diversifizierung ihrer Recycling- und Abraumverwertungsaktivitäten weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter www.sibanyestillwater.com.
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VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in dieser Bekanntmachung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "werden", "würden", "erwarten", "prognostizieren", "potenziell", "können", "könnten", "glauben", "anstreben", "antizipieren", "anvisieren", "schätzen" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sein.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem jener, die sich auf die zukünftigen Geschäftsaussichten von Sibanye-Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater"), die Finanzlage, die Produktions- und Betriebsprognosen, klima- und ESG-bezogene Aussagen, Ziele und Kennzahlen, Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen und die Fähigkeit, laufende und zukünftige Akquisitionen abzuschließen oder erfolgreich zu integrieren, beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil des Senior Managements von Sibanye-Stillwater wiedergeben. Die Leser werden davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Resultate wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von den zukünftigen Ergebnissen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden, abweichen. Folglich sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derer, die in Sibanye-Stillwaters integriertem Bericht für das Jahr 2022 und dem Jahresbericht auf Formular 20-F aufgeführt sind, der am 24. April 2023 bei der United States Securities and Exchange Commission eingereicht wurde (SEC File Nr. 333-234096). Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Bekanntmachung. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang).
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