Die wichtigsten Änderungen beziehen sich dabei auf die Möglichkeiten der flexibleren Aufteilung und Verschiebung von Pausen sowie der Anwendung der sogenannten 12-Tage-Regelung, die bisher nur für den internationalen Verkehr galt, auch für den innerstaatlichen Verkehr.
bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zeigte sich nach der Abstimmung sehr zufrieden und betonte: „Das Ergebnis stellt einen wichtigen Schritt für den Personengelegenheitsverkehr dar, der die Besonderheiten der Bustouristik, insbesondere in Bezug auf die notwendige Flexibilität, berücksichtigt.“
Als nächste Etappe der Novellierung steht die Plenarabstimmung im Europäischen Parlament am 7. Dezember an. Dabei würde ein erfolgreicher Ausgang die Voraussetzungen für einen produktiven Trilog zwischen den EU-Institutionen im Januar und Februar des kommenden Jahres schaffen. Dazu sagte Leonard: „Der bdo wird die weiteren Entscheidungen zu den Lenk- und Ruhezeiten eng begleiten, um die Schaffung rechtssicherer und mittelstandsfreundlicher Rahmenbedingungen für den privaten Busgelegenheitsverkehr zu gewährleisten.“
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen von rund 3.000 privaten und mittelständischen Unternehmen aus den Bereichen Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: till.dreier@bdo.org