Erfolg vor Gericht: Senec-Händler muss über 15.500 Euro an Kunden zurückzahlen

Die juristische Aufarbeitung der Probleme mit den Stromspeichern des Leipziger Herstellers Senec ist aktuell in vollem Gang. Das Landgericht Münster hat in einem sensationellen Urteil einen Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises für Senec-Batteriespeicher von über 15.500 Euro verurteilt (Az. 212 O 68/23). Aufgrund von Bränden und Verpuffungen im Zusammenhang mit Senec-Stromspeicher sah das Gericht die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Stromspeicheranlagen in Frage gestellt, wie das Online-Magazin PV am 13. November 2023 berichtete. Die Verbraucher sind seit Monaten verärgert, weil sie ihre Photovoltaikanlage nicht so nutzen können, wie sie es sich vorgestellt haben. Verbraucher sollten sich aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer über ihre Rechte informieren. Es könnten Gewährleistungsansprüche vorliegen. Die Kanzlei bietet Verbrauchern mit Stromspeicher-Problemen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Weitere Informationen zum Thema sind auf unserer speziellen Senec-Website verfügbar.

Stromspeicher von Senec kommen aus Schlagzeilen nicht heraus

Das Urteil des Landgerichts Münster markiert einen Wendepunkt im Umgang mit den Sicherheitsproblemen der Senec-Stromspeicher. Seit 2022 ist es in privatgenutzten Stromspeicheranlagen immer wieder zu Bränden oder Verpuffungen gekommen. Senec reduzierte deshalb die Speicherkapazität per Fernwarte immer wieder. Eine hundertprozentige Nutzung der Anlage war so kaum möglich. Das Urteil des Landgerichts Münster stellt die Rechte der Verbraucher in den Vordergrund und zeigt, dass die Gerichte bereit sind, Hersteller und Händler zur Verantwortung zu ziehen. Das Gericht hat entschieden, dass der Händler den vollen Kaufpreis über 15.500 Euro für die Speicher an den Kunden zurückzahlen muss. Für die komplette Photovoltaikanlage inklusive Senec-Stromspeicher hatte der Kläger rund 20.000 Euro bezahlt. Dieses Urteil könnte nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weitreichende Folgen für die Solarbranche haben und als Präzedenzfall für zukünftige Fälle dienen, in denen Sicherheitsmängel bei technischen Anlagen eine Rolle spielen​​.

Das Gericht hat mit seinem Urteil auch die Bedeutung einer angemessenen Risikobewertung und die Verantwortung der Händler gegenüber ihren Kunden betont. Die Entscheidung bekräftigt das Recht der Kunden auf eine sichere und funktionstüchtige Ware und unterstreicht die Notwendigkeit, dass Produkte, die auf dem Markt gebracht werden, den Erwartungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit entsprechen müssen.

Darüber hinaus hat das Gericht die Dringlichkeit anerkannt, mit der solche Angelegenheiten behandelt werden müssen, insbesondere wenn es um potenzielle Gefahren für die Sicherheit und das Eigentum der Menschen geht. Die Kunden von Senec, die ähnliche Probleme erlebt haben, könnten sich durch dieses Urteil ermutigt fühlen, ebenfalls juristische Schritte einzuleiten und Entschädigung zu suchen.

Stromspeicher-Hersteller Senec immer wieder in den Schlagzeilen

Seit 2022 hat es eine Reihe von Vorfällen mit Stromspeicheranlagen des Herstellers Senec gegeben. Hier sind einige spezifische Fälle, die dokumentiert wurden:

  • Im März 2022 musste Senec nach drei Zwischenfällen rund 60.000 Homespeicher-Anlagen zwangsabschalten. Es war zu mehreren Bränden in Häusern gekommen. Über Monate dauerte es, bis die Verbraucher wieder in ihren Speichern über die komplette Kapazität verfügen konnten. Senec versucht seitdem, mit einer SmartGuard-Technologie die Probleme in den Griff zu bekommen. Bevor es zu Bränden kommt, soll die Technologie dafür Sorge tragen, dass das Modul abgeschaltet wird.
  • Im Keller eines Zweifamilienhauses kam es am 19. März 2023 in Burladingen zu einem Brand eines Solarspeichers. Als Reaktion darauf reduzierte Senec am 20. März 2023 die Leistung vieler seiner Speicher, um die Brandgefahr zu verringern​​.
  • Im August 2023 gab es Probleme mit Senec-Speicher in Mittelfranken und Niedersachsen. Hier standen vor allem die Speicher der Bauarten „SENEC.Home V2.1“ und „SENEC.Home V3“ im Mittelpunkt. Die Kapazität der Stromspeicherung wurde auf rund 70 % begrenzt, nachdem es zu Bränden in einem Haus und einer Garage gekommen war. Zwei weitere Brände wurden berichtet, wobei die Suche nach der Ursache noch andauerte​​.
  • Der Hersteller Senec hat auf seiner Website am 30. August 2023 über den Konditionierungsbetrieb informiert, bei dem die Kapazität der betroffenen Modelle auf etwa 70 % beschränkt wurde​​. Ferner wurden bei einigen Produkten Fernabschaltungen durchgeführt, insbesondere bei den Modellen SENEC.home V2 und V3, die Zellmodule des Herstellers BMZ enthalten, bei denen es zu Kurzschlüssen kam​​.
  • Es gibt Berichte, dass Senec keine detaillierten Informationen über die aktuellen Brandfälle veröffentlicht hat. Die Probleme mit den Wechselrichtern werden als mögliche Ursache für die Brände diskutiert, allerdings ist dies noch nicht bestätigt​​. Zuletzt wurde bekannt, dass auch die neue Speichergeneration SENEC.Home V4 von Leistungseinschränkungen betroffen ist, obwohl sie als „Einfahrmodus“ bezeichnet wird, was darauf hindeutet, dass die technischen Probleme noch nicht vollständig gelöst sind​​.

Schadensersatzansprüche gegen Homespeicher-Hersteller wie Senec möglich

Seit 2022 kämpft also der Stromspeicher-Hersteller Senec mit seinen Batterien. Ob das Unternehmen die Probleme in den Griff bekommt, ist offen. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kunden? Schließlich haben sie viel Geld in eine Technik investiert, die sich bisher nicht auszahlt.

  • Der Hersteller Senec hat seinen Kunden garantierte Speicherkapazitäten zugesichert. Durch die reduzierte Kapazität der Stromspeicheranlagen werden vertraglich zugesicherte Rechte verletzt.
  • Auf welcher Rechtsgrundlage griff Senec per Fernabschaltung auf die Home-Speicheranlage zu? Hier geht es um die Wahrung von Eigentumsrechten. Womöglich stehen den Kunden Schadensersatzansprüche nach §228 BGB zu.
  • Insgesamt können Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen und die Minderung des Kaufpreises oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern. Das Gerät funktioniert selten einwandfrei. Letztlich könnte der Home-Stromspeicher mangelhaft sein.
  • Für das Sicherheitsrisiko, das Stromspeicher-Anlagen offensichtlich darstellen, interessieren sich auch die Versicherungen. Wer haftet beispielsweise bei Bränden? Wer zahlt den entstandenen Schaden? Die Installation einer Photovoltaikanlage muss aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf jeden Fall dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden. Der Versicherer könnte dann einen ausreichenden (inneren und äußeren) Blitzschutz fordern und womöglich die Versicherungsprämie erhöhen. Wenn man von der Gefährlichkeit der Anlage weiß, muss diese Gefahrenerhöhung dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden – ansonst muss der Versicherer für Schäden nicht aufkommen. Natürlich besteht auch die Gefahr, dass der Versicherer sich weigert, die Anlage mitzuversichern und den Vertrag kündigt.

Fazit: Hersteller von Stromspeichern kämpfen mit der Funktionstüchtigkeit ihrer Anlagen. Wie können sich Verbraucher zur Wehr setzen? Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur Anlagen von Senec betroffen sind. In entsprechenden Foren wird auch von Problemen mit anderen Herstellern von Stromspeicher-Anlagen berichtet. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigt Dr. Stoll & Sauer Möglichkeiten auf, wie gegen Hersteller vorgegangen werden kann. Außergerichtliche Lösungen lassen sich oftmals finden. Im Ernstfall vertreten wir jedoch auch unsere Mandanten vor Gericht gegen die Hersteller von Stromspeicher-Anlagen. Am Landgericht Frankfurt ist ein Händler auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt worden. Das sogenannte Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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